Vorlage Diskussion:Wappenrecht
Wappenrecht Schweiz
Bitte das Template Wappenrecht nach folgenden Informationen auch auf die Schweiz erweitern. --Monika CH 10:51, 17. Feb 2005 (CET)
- Ist nicht ein eigenes Template für die Schweiz besser, da eine andere Rechtslage gültig ist? --kpw 23:11, 17. Feb 2005 (CET)
- Ich habe mir nun die Zeit genommen das Gesetz und die Vollzugsverordnung detailliert zu lesen, darin sind nur die Verwendung für kommerzielle Produkte beschrieben. Somit kann die im bestehenden Template beschriebene Nutzung "zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist die Darstellung des Wappens jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind." analog verwendet werden.
- Möglichkeit für Template Wappenrecht Schweiz:
- Dieses Bild stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen der Schweiz, Kantone, Bezirke oder Gemeinde dar. Nach Bundesgesetz und Vollziehungsverordnung dürfen diese lediglich zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts (nicht kommerzielle Lexikas) und der staatsbürgerlichen Bildung, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind, verwendet werden. Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die schweizerische Rechtsprechung nicht verboten.
- Bundesgesetz
- Vollziehungsverordnung
- oder doch eine Anpassung wie:
- Dieses Bild stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes Hoheitszeichen dar. Lediglich "zu künstlerischen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts (Lexikas) und der staatsbürgerlichen Bildung ist die Darstellung des Wappens jedermann erlaubt, sofern dies nicht in einer Weise oder unter Umständen geschieht, die dem Ansehen oder der Würde des Hoheitszeichens abträglich sind." Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche und schweizerische Rechtsprechung nicht verboten.
- wie sieht es denn mit Österreich aus?
- --Monika CH 08:56, 18. Feb 2005 (CET)
Nutzung Wappen staatlicher Institutionen
(Kantons-, Bezirks- und Gemeindewappen)
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt.
Nach einigen Anfragen an staatlichen Stellen im Kanton Aargau hat sich folgende Nutzungsmöglichkeiten herauskristallisiert: Nichtkommerzielle Lexika (wie Wikipedia und GenWiki) können Schweizer Wappen staatlicher Institutionen für die Beschreibung dieser Institution ohne Anfrage nutzen, soweit sie nicht gegen "gute Sitten" verstösst.
Hier die entsprechenden Mailanfragen und -antworten:
Herr Giger, Wappenexperte Staatsarchiv Aargau und Autor »Gemeindewappen Kanton Aargau«
Sehr geehrter Herr Giger
Die grosse überregionale Genealogieseite www.genealogienetz.de (Betreut durch den Verein CompGen) wird derzeit in das GenWiki http://wiki.genealogy.net/index.php/Hauptseite übertragen. Dabei wurde auch das GOV (Genealogisches Ortsvereichnis) auf die Schweiz ausgedehnt. Zusammen mit den Regionalseiten, die neu bis zu Ortschaften erstellt werden soll, ergibt dies eine riesiges Genealogisches Lexikon. Für die Beschreibung der Kantone, Bezirke und Ortschaften sollen natürlich auch die Wappen verwendet werden. Wie sieht die rechtliche Verwendung des Kantons-, der Bezirks- und Gemeindewappen aus. Brauchen wir für jedes Wappen eine Genehmigung oder können wir die Wappen als bildliche Darstellung für den Kanton, Bezirk und Ortschaft nutzen?
Für die Deutschen Gemeinden soll dieser Text eingebunden werden: http://wiki.genealogy.net/index.php/Vorlage:Wappenrecht
Beispiele einiger Seiten im Aufbau:
http://wiki.genealogy.net/index.php/Schweiz
http://wiki.genealogy.net/index.php/Z%C3%BCrich
http://wiki.genealogy.net/index.php/Aargau
http://wiki.genealogy.net/index.php/Bezirk_Zurzach
http://wiki.genealogy.net/index.php/Zurzach
576-SH 1999/0941
Grüezi Frau Ernst
Besten Dank für Ihre Anfrage vom 24.01.2005. Gerne erteilen wir Ihnen folgende Auskünfte:
Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 5. Juni 1931 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 5. Januar 1932 (232.211) geregelt. Aus den genannten Unterlagen geht hervor, dass öffentlich-rechtliche Wappen geschützt sind und die Benutzung primär deren Eigentümern zusteht. Die Verwendung durch Dritte ist nicht gestattet, wenn sie zu geschäftlichen Zwecken erfolgt. Die Verwendung zu anderen Zwecken ist an Vorbehalte gebunden, die im konkreten Einzelfall zu beurteilen sind. Zur Prüfung von Gesuchen ist für das Kantons- und die Bezirkswappen die Staatskanzlei zuständig, bei den Gemeinden die jeweilige Gemeindebehörde. Ob es für die Aufschaltung von Gemeindewappen auf Ihrer Web-Site ein Einzelgenehmigungsverfahren für jede Gemeinde braucht, ist auch über die Staatskanzlei abzuklären.
Ein umfassendes Werk über öffentlich-rechtliche wie auch teilweise privatrechtliche Wappen im Kanton Aargau ist letztes Jahr im Lehrmittelverlag des Kantons Aargau erschienen. Sie finden angefügt einen Prospekt im PDF-Format. In diesem Buch wird die Frage des Wappenrechts ausführlich aufgenommen. Anstelle weiterer Ausführungen hänge ich Ihnen das entsprechende Kapitel als Word-Dokument an.
Das Buch enthält zudem eine CD-ROM, welche Wappen und Fahnen des Kantons, der Bezirke und seiner Gemeinden in allen gängigen Digitalformaten beinhaltet. Fragen des Copyrights dieser Digitalvoragen sind undedingt mit dem Verlag zu besprechen, vor allem wenn die Daten im Internet aufgeschaltet werden sollten. Die Angaben zum Ansprechpartner im Lehrmittelverlag sind ebenfalls angefügt.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben zu dienen.
Freundliche Grüsse
Marcel Giger
Herr lic.iur. Meier, Staatschreiber Stv. in Staatskanlei Kanton Aargau
Sehr geehrter Herr Meier
Herr Giger vom Staatsarchiv, der Sie herzlich grüssen lässt, hat mich an Sie verwiesen.
Die grosse überregionale Genealogieseite www.genealogienetz.de (Betreut durch den Verein CompGen) wird derzeit in das GenWiki http://wiki.genealogy.net/index.php/Hauptseite übertragen. Dabei wurde auch das GOV (Genealogisches Ortsvereichnis) auf die Schweiz ausgedehnt. Zusammen mit den Regionalseiten, die neu bis zu Ortschaften erstellt werden soll, ergibt dies eine riesiges Genealogisches Lexikon. Für die Beschreibung der Kantone, Bezirke und Ortschaften sollen natürlich auch die Wappen verwendet werden können.
Würden Sie für das Projekt GenWiki die Genehmigung der Verwendung der Kantons- und Bezirkswappen erteilen? Schön wäre es auch, wenn auch eine Sammel-Genehmigung der Gemeindewappen erteilt werden könnte. Gibt es vielleicht auch eine Möglichkeit über die Bundeskanzlei eine Gehnemigung aller Kantons-, Bezirks- und Gemeindewappen der Schweiz zu erhalten?
Unter Umständen müsste das Template für das Deutsche Wappenrecht angepasst werden oder eine zweites für das Schweizerrecht erstellt werden. Template, welches in der Bildbeschreibung eingefügt werden muss: http://wiki.genealogy.net/index.php/Vorlage:Wappenrecht Beispiel: http://wiki.genealogy.net/index.php/Bild:Wappen_Staat_Schweiz.png
Beispiele einiger Seiten im Aufbau:
http://wiki.genealogy.net/index.php/Schweiz
http://wiki.genealogy.net/index.php/Z%C3%BCrich
http://wiki.genealogy.net/index.php/Aargau
http://wiki.genealogy.net/index.php/Bezirk_Zurzach
http://wiki.genealogy.net/index.php/Zurzach
Wie ich schon gesehen habe, wurden von Deutschen Mitarbeitern bereits Schweizer-Wappen nach Deutschem Recht eingefügt. Ich habe daher auf entsprechenden Benutzerseite auf der anderen schweizerischen Rechtslage verwiesen und angeben, dass ich derzeit Bewilligungen zur Verwendung einhole. http://wiki.genealogy.net/index.php/Benutzer_Diskussion:Geigerzaehler/Bilder/%C3%9Cbersicht#Wappen_Schweiz
Vielen Danke für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüssen
Monika Ernst
Vorstandsmitglied GHGZ (Computergenealogie)
Mitglied des Vereins für Computergenealogie (CompGen)
Telefonische Besprechung vom 17.2.05 mit Herrn Meier: Nutzung der Wappen staatlicher Institutionen in der Schweiz benötigen für nicht-kommerzielle Lexika wie Wikipedia und GenWiki für die Beschreibung der betreffenden Institutionen keine Anfragen an die Institutionen betreffens Wappennutzung.
Anschliessend folgte noch ein schriftliche Bestätigung für den Kanton Aargau per Mail: Sehr geehrte Frau Ernst
Gestützt auf unser Telefongespräch von soeben bestätige ich Ihnen, dass Sie für die Verwendung der Aargauer Kantons-, Bezirks- und Gemeindewappen in den nichtkommerziellen Webseiten von wikipedia bzw. genealogy.het keine ausdrückliche Bewilligung des Kantons Aargau benötigen.
Freundliche Grüsse
Urs Meier
Urs Meier
Generalsekretär der Staatskanzlei
Regierungsgebäude
5001 Aarau
Diese Nutzung betrifft nicht die Copyright-Rechte, die je nach Vorlage speziell angesehen werden muss.
--Monika CH 10:41, 17. Feb 2005 (CET)
Wappenrecht Familienwappen
Wäre ein Template für das Tragen von Familienwappen nicht auch nötig?
--Monika CH 21:05, 16. Feb 2005 (CET)