Vollspann

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Beschreibung

Die Frage was ist ein Meyer oder Vollspann ? wird im Rietbergischen Landrecht so beantwortet:


Dasjenige Erbe, welches dem Landesherm als Guths und Eigenthumsherm mit vier Pferden dienen muß.


Quelle

  • Das Rietbergisches Landrecht, so anno 1697 im August gehalten worden ist.
1804 von Karl Philipp Schwertener