Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)/XVII

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Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher (1938)
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– XvII –

den Einträgen von den Generales, d. h. von den vier Generalsuperintendenten (den Prälaten von Adelberg, Bebenhausen, Maulbronn und Denkendorf) die Rede, die ja auch zu den Sitzungen der „Visitation«, der Vorgängerin des Konsistorium-D beigezogen wurden, und den „Kirchenräten der fürstlichen großen Visitation«s7). Denkbar ist, daß der Herzog, der spätestens- Februar 1558 oder in den ersten Märztagen das Taufbuch kennen lernte, die Sache durch Matthäus Alber oder Caspar Gräter an die Visitation weitergab, und diese dann mit den Generalsuperintendenten die Anordnung hinaus-gab, wag immerhin längere Zeit erforderte, besonders wenn der Erlaß in den einzelnen Diözesen langsam zirkulierte. Ob als Termin dabei der April angegeben war (Tübingen), wird bei den wenigen Einträgen kaum zu beantworten sein.

1. Manche Taufbücher Altwürttembergg von 1558 scheinen noch aus der Zeit vor der Verordnung zu stammen, aber bei näherer Untersuchung wird sich wohl herausstellen, daß sie zurückergänzt sind. Diese eingerechnet stammen, die ersten Einträge gerechnet, vom

Januar 1558 12 Taufbücher (Ehebücher) Februar 7 » März 8 » April 8 « Mai 18 « Juni 22 » Juli 26 » August 13 » September 18 » Oktober 13 » November 9 , Dezember 2 « Ohne Angabe des

Tags u. Monats 8 »

154 Taufbücher bzw. Ehebücher

Wohl eine größere Menge ging durch Krieg und Unfälle verloren. Aus dem Jahre 1559 haben wir nur noch 57 Register, von 1560 84.

2. Das E h e b u ch, das- ja, wie der Eintrag im Tübinger Ehebuch zeigt, aus Proklamationsaufschrieben (seit 1558) erwachsen, mit dem Tauf 67) Eintrag in Wangen bei Stuttgart

Württembergisches Kirchenbückerverzeichnis. II