Verkaufsanzeige des Hauses Clyff vom 1. März 1787
29. Januar 1787, Wetter
Bergrichter Maehler gibt bekannt, daß auf Befehl der Landesregierung gemäß Antrag der Ruhrschiffahrts-Entre-prenneurs Zollbeseher von Eisbruch u. Comp., die dem Frhrn. v. König zu Clyf gehörigen, auf die Pallisaden am Clyfschen Hausgarten anschließenden sog. Ubelgünner Gärten, 100 Stück, die bisher parzellweise zu je 40 Stüber an die Hattingschen Bürger verpachtet u. insgesamt zu 1388 Rtlr. 45 Stbr. geschätzt worden sind, besonders, u. nicht mit der Masse des Guts verkauft werden sollen. Verkäufe finden statt am 9. April u. 4. Juni auf dem kgl. Diensthause in Wetter, u. am 6. August am Walbaum bei Hattingen. Verkaufsbedingungenen sollen mit Zuziehung der Ankäufer entworfen werden, die Taxe bei Bergsekretär Schönborn eingesehen werden, gez. Maehler.
Abdruck in Nr. 7 des Duisburger Intelligenz-Zettels, Dienstag, den 13. Februar 1787.
Akte C 16,81.115.
Quelle: Nr. 1245. In: Symann, Ernst: Die Urkunden des Archivs Wanne-Eickel 1600-1800, S. 61-62
01. März 1787, Wetter
Kgl. Bergrichter Maehler gibt bekannt, daß gemäß Befehl der Clev.-Märckischen Landesregierung vom 8. Dezember v. Jahres und auf Antrag des Kommerzienrats Hellman zu Vlißingen u. mehrerer anderer Gläubiger mit der öffentlichen Versteigerung des dem Frhrn. v. König zustehenden freiadeligen Gutes Clyf nebst Recht u. Gerechtigkeiten fortgefahren werden soll. Das Wohnhaus nebst Wirtschafts- u. Nebengebäude sei nicht nach dem Werte der dazu verbrauchten Materialien, sondern nach Maßgabe des in ändern Provinzen geltenden ritterlichen Credit-Regelments zu 1200 Rtlr. veranschlagt. Zu dem Gut gehören:
I.
- a) der am Hause gelegene Garten = ungefähr 3 Malterscheid, geschätzt zu 4000 Rtlr. — Die Taxe soll noch näher revidiert werden;
- b) der innere Platz vor dem Hause = 154 Scheffelscheid, das Scheffel zu 80 Rtlr.. zu 100 Rtlr.:
- c) der Baumhof mit dem obersten Platze, ungefähr = 1 Malterscheid zu 600 Rtlr.;
- d) die 2 zum Hause Clyf gehörigen Gräben u. Erdfänge, einschließlich der hieraus zu nutzenden Fettunge u. des Graswuchses zu 800 Rtlr.:
- e) der Kirchenstuhl in der luth. Kirche zu Hattingen. durch einzelne Bänke und Sitze abgesondert, zu 250 Rtlr.:
- f) das Gewölbe oder Begräbniß in der Kirche zu ... zu 100 Rtlr.
II. Gerechtsame (Praerogative):
- 1) die Fischerei auf der Ruhr, jährliche Pacht 15 Rtlr.. zu 375 Rtlr.;
- 2) wegen der zum Hause Clyf gehörigen Schäferei-Gerechtigkeit. Taubenflucht u. Koppeljagd im Amte Hattingen soll das Nähere beim Verkauf bekannt gegeben werden;
III. Wasser- und Mühlengebäude:
- 1) die sog. Clyfsche Ruhrschleuse, in welcher die Schiffe auf- u. abgelassen werden, nach Abzug der Unterhaltungskosten, zu 6250 Rtlr.;
- 2) die halbe Weiler Mühle, die nach Abzug der gewöhnlichen Reparaturkosten jährlich 284 Rtlr. einbringt, ohne den Wert der Gebäude, zu 7100 Rtlr.:
- 3) die Oel- und Graupenmühle, nach Abzug der Instandhaltungskosten (oneris fabricae) und des monatlich an beide Müller zu bezahlenden Lohns, jährlicher Ertrag 100 Rtlr.. zu 2500 Rtlr.:
IV. Weiden:
- 1) der Wietkamp. 11 Malter 3 Scheffel 11 Ruten 7 Fuß, davon die ersten 6 Scheffel zu je 70 Rtlr. u. die folgenden zu je 80 Rtlr. = 3708 Rtlr. 58 Stbr.;
- 2) der Striebecks Kamp = 4 Malter 16 Ruten, jeden Scheffel zu 75 Rtlr. = 1211 Rtlr. 32 Stbr.:
- 3) die Koppelweide an der Ruhr, worauf 42 milchgebende Kühe weiden u. wovon je 5 Rtlr. 12 1/2 Stbr. bezahlt u. an gewöhnliche Unterhaltungskosten jährlich 20 Rtlr. erfordert werden, zu 4952 Rtlr.;
- 4) die Steinkampsweide, worauf gewöhnlich 28 Stück getrieben u. hiervon je 5 Rtlr. 50 Stbr. Pacht bezahlt werden, nach Abzug von 300 Rtlr. für die Deckung des Ufers u. 11 Rtlr. für jährliche Ausbesserung, zu 3500 Rtlr.;
V. Länderei, Wiesen u. Grundstücke:
- a) die Länder unten im Felde = 13 Malter 59 Ruten, je Scheffel zu 60 Rtlr. = 3150 Rtlr.;
- b) der unterste Nocke = 9 Scheffel 39 Ruten, je Scheffel zu 70 Rtlr. = 656 Rtlr.;
- c) der oberste Nocke = 10 Scheffel 67 3/4 Ruten, je Scheffel zu 55 Rtlr. = 585 Rtlr.;
- d) das Land am Einen Bäumchen ungefähr 2 Scheffel zu je 70 Rtlr. = 140 Rtlr.;
- e) die Wiese am Schlagbaum = 5 Scheffel 86 Ruten, jedes Scheffel zu 104 Ruten zu je 108 Rtlr. = 625 Rtlr.;
- f) die Uebelgünner Gärten zu 1388 Rtlr. 45 Stbr., welche aber auf Antrag der Ruhr-Entrepreneurs schon zur Spezialversteigerung gebracht worden sind;
VI. Holzungen:
- 1) das Clyfgen, gänzlich verhauen, zu 100 Rtlr.:
- 2) der Homberg oder das Monscheidgehölz, ungefähr an jährliche Abnutzung des Holzes u. der Weide für Kühe 16 Rtlr., zu 400 Rtlr.;
- 3) ein königliches Domainenstück der Isenberg gt., von dem Freiherrn von König in Erbpacht genommen, der Anschlag des Erbpachtrechts muß noch vor dem Verkauf näher festgelegt werden:
VII. Haus-Gewinnungsgüter in Hattingen
- , davon jährliches Einkommen 51 Rtlr. 37 Stbr. 9 Pfg., zu 1290 Rtlr. 35 Stbr.;
VIII. Hofesgüter
- , jährlich je 12 Rtlr. zu 300 Rtlr., außerdem an Hofesrechte noch besonders jährlich 4 Rtlr. M Stbr. zu 101 Rtlr.:
IX. Beständige jährliche Pachte und Gefalle:
- a) der Bauer zu Brenscheid 14 Rtlr. 30 Stbr. zu 362 Rtlr. 30 Stbr.;
- b) der Halfmann daselbst 14 Rtlr. 30 Stbr. zu 362 Rtlr. 30 Stbr.:
- c) Schürman zu Brenscheid jährlich 8 Rtlr. u. 12 Handdienste, jeder Dienst zu 6 1/4 Stbr. zu 231 Rtlr. 15 Stbr.;
- d) das Brenscheider Kuchenessen, wozu die ganze Bauerschaft beiträgt (contribuiret), je 3 Rtlr. 30 Stbr. zu 87 Rtlr. 30 Stbr.:
- e) der Munscheider Kotten 20 Rtlr. 39 1/2 Stbr. zu 516 Rtlr. 30 Stbr.;
- f) der neue Kotten Mundscheid 3 Rtlr. 45 Stbr. und 100 Eier zu 20 Stbr. zu 102 Rtlr.;
- g) der Mehlewinckel 12 Rtlr. 27 Stbr. zu 312 Rtlr. 15 Stbr.;
- h) der Freudenberg 9 Rtlr. 10 Stbr. zu 229 Rtlr. 10 Stbr.;
- i) Haake 5Rtlr. 30 Stbr. zu 137 Rtlr. 30 Stbr.;
- k) Auf der Renne 4 Rtlr. 45 Stbr. zu 118 Rtlr. 45 Stbr.;
- l) Kinckhaus von einer Wiese 11 Rtlr. zu 275 Rtlr.:
- m) Friemann u. Graeve zu Langendreer wegen 3/4 Schuldschweine 1 Rtlr. 30 Stbr. zu 37 Rtlr. 30 Stbr.;
- n) Scharpenberg nach Abzug der Contribution 20 Rtlr. zu 500 Rtlr.;
- das ganze Gut Clyf, außer den wenigen noch zu veranschlagenden Stücken zu 48 656 Rtlr. 16 Stbr. 3/26 Pfg. geschätzt, wovon keine weitere Lasten, als der jährliche Lehnskanon an die Abtei Deutz u. das Erbpachtsquantum vom Isenberg in Abzug kommen.
Verkaufstermine sind am 12. Juni, 12. Sept. u. 24. Dez. in dem nahe beim Hause Clyf gelegenen Gasthof der Wallbaum genannt. Sowohl dem Frhrn. v. König, wie den Gläubigern und Kaufliebhabern steht es frei, bis 4 Wochen vor dem letzten Verkaufstermin eine Ergänzung u. Berichtigung der Abschätzung zu beantragen. Das Abschätzungsprotokoll ist beim Bergsekretär Schoenborn einzusehen.
Unterschrift. Auf landerherrlichem Befehl gez. Maehler.
Abdruck: Duisburger Intelligenz-Zettel, Beilage zur Freitagszeitung, den 7. September 1787, Nr. 143. Nr. 47, Dienstag, den 20. November 1787. Akte C 16, B1.126u. 135.
Quelle: Nr. 1249. In: Symann, Ernst: Die Urkunden des Archivs Wanne-Eickel 1600-1800, S. 63-65
07. September 1787, Wetter
Der kgl. Bergrichter fordert auf Befehl der Clev.-Märckischen Landesregierung vom 22. August 1. Js. sämtliche Gläubiger, welche eine Realforderung an das dem Frhrn. v. König zustehende freiadlige Gut Clyf u. die dazu gehörigen Stücke und Parzellen, wie sie in dem Versteigerungspatent vom 1. März 1. Js. namhaft gemacht sind, auf, ihren dinglichen Anspruch binnen 3 Monaten, spätestens am 7. u. 8. Januar 1788, am Walbaum bei Hattingen selbst oder durch die Bevollmächtigten Justizkommissare Jacoby, Striebeck und Staarmann zu Bochum mit den notwendigen rechtlichen Unterlagen anzumelden. Der auf den 24. Dezember angesetzte letzte Verkaufstermin wird auf den 9. Januar 1788 verschoben, wobei die Ruhrschleuse, die halbe Weilermühle, die Handgewinnungsgüter, jährlichen Praestationen, jährlichen Pachte u. Gefalle von den Hofesgütern, wie auch die Koppelweide mit der Maßgabe feilgeboten werden, dali dem Ankäufer des Hauptgutes für das nämliche Gebot der Vorzug verbleiben soll. Unterschrift: Auf landesherrlichen Befehl: Maehler. Abdruck: Duisburger Intelligenz-Zettel, Nr. 52, Dienstag, den 25. Dezember 1787.
Vermerk:
- In dem Versteigerungstermin am 9. Januar 1788 wurden dem Kammerdirektor von Pestel für den König von Preußen (Kriegs-u. Domainenkammer Hamm) die sogenannte Ruhrschleuse für 4200 Rtlr. u. die halbe Weiler Mühle für 4750 Rtlr. zugeschlagen; ebenso dem Freiherrn von Düngellen zu Dahlhausen die Handgewinnungsgüter für 870 Rtlr., die jährlichen Praestationen von den Hofesgütern wie auch die Hofesrechte für 300 Rtlr., die beständigen jährlichen Pachte u. Gefalle für 2200 Rtlr., die Koppelweide für 4000 Rtlr. Frhr. von Düngellen bot für das ganze Gut Clyf, wie es im Versteigerungspatent vom 1. März verzeichnet worden, mit Ausnahme der bereits veräußerten Parzellen des Wiet- und Striebeckskamps wie auch der Uebelgünner Gärten 19 900 Rtlr. Nach einer Mitteilung des Bergrichters Maehler, Wetter, den 4. Februar, an den Kammerdirektor v. Pestel, Freiherrn von Düngellen sowie den Bergfiskal Davidis u. den Justizkommissar Davidis, wird das Kaufangebot vom 9. Januar 1. Js. nicht genehmigt.; Abdruck in Nr. 52 des Duisburger Intelligenz-Zettels, Dienstag, den 25. Dezember 1787. Akte C 16, Bl. 132.
Quelle: Nr. 1267. In: Symann, Ernst: Die Urkunden des Archivs Wanne-Eickel 1600-1800, S. 72