Tappensches Familienbuch (1889)/231
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7.
(Testament der Frau Barbara Tappen, weil. Hans Lübbern Witwe, vom 29 März 1626.)
Im Namen der Heiligen Dreifaltigkeit Gott des Vaters, Sohns, nnd Heiligen Geistes Amen.
Nachdem ich Barbara Tappen, weil. Hans Lubbern Seligern nachgelassene Witwe, inniglich bei guter Vernunft, jedoch etwas schwach von Leibe, betrachtet nnd bewogen, dass alle Menschen, aus Schuld der Natur, nach dem sündlicben Fall unserer ersten Eltern Adam nnd Eva dem zeitlichen Tod unterworfen, und denselben zu sterben obliegt, ihnen aber die Zeit und Stunde des Todes ungewiss uud verborgen ist, Dieweil ich dann nunmehr mein ziemliches Alter erreicht, und meine liebe Kinder neuerlicher Zeit von Gott durch ein sanftes und seliges Sterbstündlein von hinnen abgefordert, Als hab ich mich erinnert, dass ich aus meinen Gütern, nach meinem eignen Gefallen, ohne Jemands Einrede noch Verhinderung, Gebot oder Verbot, zu geben, zu schenken oder zu disponiren bemächtigt bin. Und habe demnach meinen letzten Willen dergestalt verfertigen lassen, dass ich will, wie es nach meinem Tode, wann mich der ewiger Allmächtiger Barmherziger Gott nach seinem Väterlichen Willen aus diesem Jammerthal zu sich in die unvergängliche ewige Freude abfordern wird, mit meinen zeitlichen Gütern soll gehalten und unter meinen Erben venheilet, auch die milden Gaben, so hierinnen vermacht einem Jeden unweigerlich mögen gereicht werden, damit deshalber aller Zwietracht, Hader uud Unwille mögen verhütet bleiben, und ich desto besser mit gutem reusamen Gewissen, wenn mein Stündlein vorhanden ist und aus diesem Jammerthal abscheiden muss, mich mit Gott dem Herrn und seinem selig machenden Wort allein bekümmern, und im Herrn Jesu Christo selig entschlafen möge, So hab ich wollbedächtig und freiwillig, ungezwungen uud ungedrungen, ohne alle Gefährde, dies mein testament verordnet und auf gerichtet thue solches auch hiemit und in Kraft dieses, wie es vermöge geist- und weltlicher Rechte, auch landsittlichen Gebrauche. Statuten und Gewohnheit am beständigsten geschehen soll, kann oder mag, also und dieser Gestalt, dass ich zuforderst (Nachdem das Reich Gottes uud das Ewige vielmehr, als das Zeitliche gesuchet werden muss) meinen Willen in Gottes gnädigen Willen will gestellt haben, und bin bereit, wenn seine Allmacht mich aus diesen Jammerthal zu sich in die ewige Freude abfordern wird. Ihm williglich zu gehorsamen und, da meine Seele vom Leibe abscheiden wird, so befehle ich sie in die Hände Gottes und seines einigen Sohns Jesu Christi, meines Erlösers und Seligmachers, die Sie zu sich in die ewige Freude und Wonne annehmen wollen, Und will, dass nach meinem seligen Abschiede eine christliche Leich-Sermon mit gebührlicher Danksagung soll gehalten, und mein Leichnam nach wollhergebrachten christlichen Gebrauche in die Kirchen S. Andreae zur Erden bestattet und alles dasjenige, was mein Begräbnis kosten wird, aus meinen nachgelassenen Gütern zuforderst abgetragen und bezahlt werden.
Weil dann die Erbsetznug. zu latein Institutio Haeredis genannt, der furnehmster und wesentlicher Punkt und fundamentum eines jeden Testaments ist, Als setze, ordne und benenne ich zu meinen rechten ungezweifelten Erben meiner lieben Schwester Margarethen Tappen seligern, mit deren lieben Ehemanne, weiland Johann Beverburg seligern, in währendem Ehestande erzeugete Kinder, nämlich {{Sperrschrift|Magdalenen Beverborgs, Herrn Mgri. Johannis Willerdings eheliche Hausfrauwen, Item Hanssen, Jobst, Rotger und Henning die Beverborge, dergestalt wenn zuvorderst die Schulde aus meinen nachgelassenen Gütern abgetragen und bezahlet auch alle und jede legata, so in diesem meinem Testament unten vermacht, zur Genüge entrichtet sind, dass alsdann obgenannte Personen mit ein ander zur gleichen Theilung der übrigen Güter gehen, und einer nicht mehr als der ander haben und bekommen, sich auch durch das Los freundlich darüber vergleichen sollen.
Als nun gleichwoll christlich, löblich und billig, dass ein Jeder, den der liebe Gott mit zeitlichen Gütern gesegnet, die Ehre Gottes uud das gemeine Beste, Item diejenigen,