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Stiftung Stoye/Band 50 | |
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Datei:Stoye Band 50.pdf
Morgenstern Hans Morgenstern Testament Stadtgerichte Leisnig Band 14, Nr. 20 [1694] 22.03.1694. Die Ehe von Hans Morgenstern, Bürger und Schuhmacher zu Leisnig, ist kinderlos geblieben. Um Streit über das Erbe zu vermeiden, machen die Eheleute ihr Testament. Nachdem er Anweisungen zu seinem Begräbnis gegeben hat, setzt er sein Weib Anna, eine geborene Schubertin, zur Alleinerbin ein. Seine wenige Verlassenschaft besteht aus »beweglichen Güthern« wie Bargeld, außenstehenden Schulden, Hausrat und in »unbeweglichen Güthern« wie sein Wohnhaus in der Stadt und einem Garten zu Döhlen. Davon soll sie jedoch der Kirche ein Neuschock und seinen beiden Schwestern – Catharina zu Colditz und Rosina zu Rochlitz – jeder ein Neuschock als Legat abstatten. Am gleichen Tag macht auch seine Frau Anna ihr Testament und setzt ihren Ehemann, Hans Morgenstern, – falls sie vor ihm stürbe – zum Alleinerben ein. Auch er soll vom Erbe der Kirche ein Neuschock geben und ihrer nicht namentlich genannten Schwester ebenfalls ein Neuschock. Dann bevollmächtigt sie noch ihren Vormund Hans Müller, da sie des Schreibens nicht mächtig sind, das Testament mit ihrem Namen zu unterschreiben und sein Petschaft aufzudrücken. Das Testament wird dem Rath der Stadt übergeben, der gebeten wird, über die Einhaltung der Verordnung nach dem Tode zu wachen. So geschehen, Leißnigk am 22. Marty anno 1694. Gez.: Hans Morgenstern, Anna Morgenstern. Registratura 21.07.1702. Vorstehendes Testament wird auf Ansuchen von Johann Schmidt, als Curator seines Weibes Catharina und Hans Morgensterns hinterlassener Witwe, nach Feststellung von dessen Unversehrheit, publiziert. So geschehen vorm sitzenden Rat, Leißnig, den 21. Juli 1702. Gez.: Johann Georg Gregorius, Not. Publ. Actuarius juratus mpp. 63 | |
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