Stiftung Stoye/Band 48/376
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Kretzschmar Hans Kretzschmar Testament Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 45, Nr. [1698] 03.02.1698. Hans Kretzschmar ist der Ansicht, dass er sich in seinem unbehülflichen Zustand anderweit verehelichen müsste. Er ist 70 Jahre alt und hatte sein Wohnhaus gegen das seines Schwiegersohnes Jacob Hammer vertauscht (vermutlich weil es kleiner und leichter zu bewirtschaften war). Nun baten ihn seine Kinder, eine Regelung bezüglich des Mutterteils der verstorbenen Mutter zu treffen. Auch hat er nun seinen letzten Willen zu Papier bringen lassen, nämlich: Sein derzeitiges (zweites) Weib Sabina bezahlt seinen sämtlichen Kindern kommende Pfingsten 1698 anstatt des Mutterteils einem jeden 12 Gulden baar aus, womit sie dann abgefunden sein sollen. Das Wohnhäuschen aber soll sein jetziges Eheweib nach seinem Absterben ganz allein bekommen, worauf dann die Kinder nach Erhalt des Mutterteils keinen Anspruch mehr haben sollen. Dafür verspricht Sabine, dass sie ihren Ehemann bis zu dessen Tod pflegen und versorgen wolle und ihm danach ein christliches Begräbnis auf ihre Kosten auszurichten will. Da mit dieser Verfügung alle Beteiligten wohl zufrieden waren, wurde das Testament von allen unterschrieben wie folgt Gez.: Hans Kretzschmar, der Ältere, Bürger und Büttner; Franz Kretzschmar; Johann Heinrich Schade (?); Johann Buxbaum; Kilian Eremias; David Engelmann, als Beistand des Eheweibes Sabine; Christian ...enße; Hanß Kretzschmar jun. Leißnigk den 3. February 1698. Ratificatio Vorstehenden Erbvergleichs Hans Kretzschmars sen. Bürger und Böttigers alhier mit seinen Kindern erster Ehe derselben Muttertheils halber, hat vermeldter Hans Kretzschmar, heut acto uns dem Rathe alhier zu Leißnigk in sitzender Versammlung gebührend vorgetragen, und neben seinem itzigen Eheweibe und derselben hierzu bestätigten Curatore David Engelmannen um Obrigkeitliche Ratification desselben gebeten. Wenn dann itzgenannte Kretzschmarin Sabina, nach beschehener öffentlicher Ablesung gemachten Vergleichs allen denjenigen, was darinnen ihr zukommen, enthalten, jederzeit sich gemäß zu bezeigen und die 12 Gulden Schulden, denen Kindern auf Pfingsten dies Jahres ohnfehlbar zu erlegen, nebenst ihrem Curatore angelobet. Der alte Hanß Kretzschmar sich auch nochmal darzu allerdings verstanden und anderntheils die Kinder und deren Töchter Ehemänner und Curatores sämbtl. außer Christian Stellern mit ihren Unterschriften mehr berichten (?) Vergleich vollzogen haben. So wollen auch, gebetenermaßen, wie er kraft dieses demselben ratificieren und confirmiren, alß daß es darbei sein Bewenden haben, und darüber iederzeit unverbrüchlich gehalten werden solle. Wie denn solches alles zu dem Ende unserm Stadtbuch fol. einverleibet worden. Jußu Senatus. Geschehen Leißnigk am 4ten Febr. 1698. 376 | |
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