Stiftung Stoye/Band 48/374
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Krebs Christoph Krebs Testament Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 17 [1614] 08.10.1614. Christoph Krebs ist schwach und gebrechlich, deshalb hat er beim Bürgermeister, Herrn Friedrich Örtel, einbringen lassen, dass er sein Testament machen möchte. Er bittet den Stadtrichter Andreas Scorl und die Gerichtsschöppen Andreas Hentzschel und Urban Buxbaum, sowie den Stadtschreiber Johann Gruntzer zu sich in seine Behausung »an der Pein« gelegen. Die Herren erscheinen folgenden 9. Octobris zu Mittage um 12 Uhr in genannter Krebsens Behausung. Er bestimmt, dass sein Körper mit christlichen Zeremonien, wie bräuchlich, zur Erde bestattet werde, mit der Zuversicht, dass derselbe am jüngsten Tage vereinigt und zur ewigen Seeligkeit geführt werden möge. Sein Wohnhaus soll sein Eheweib Catharina (kriegerischer Vormund Samuel Schwertmacher) bekommen, welches sich als ein frommes christliches Weib erzeigte. Er hatte das Haus für 400 fl tauschweise an sich gebracht. Sein Bruder Hanß Krebs zu Kröppendorf und seine Schwester Elisabeth, mit Andreas Marx zu Dieben (Düben?) verheiratet, sollen jeweils 20 fl bekommen. Auch sein Weib bestimmt, falls er sie überleben solle, dass er ihr Alleinerbe sei. Daneben soll aber ihr Bruder Christoph Nöritze 3 gute Schock von den Geldern bekommen, die bei George Lencken zu Zwickau stehen. Das Ehepaar hat keine Kinder, könnte aber offenbar noch welche bekommen, denn es heißt weiter: »Do aber Gott diese beyden Eheleute noch lange beysammen erhalten, und sie eines oder mehr Kinder miteinander erzeugen werden, solle diese Verordnung (als) Testament und annedicte (?) Donatio Reciproca aufgehoben sein, und wie im Rechten an Ihnen selbsten verstehen expirieren«. Welches geschehen Ihm (im) Jhar (Jahr) und Tage, Ort und Stelle, wie oben vermeldet. Gez.: Andreas Schkorll, Stadtrichter; Urban Buxbaum, Andreas Hentschel, Gerichts Schöppen. Publicatio Den 4. January Anno 1615. Haben Christoph Krebsens Wittwe, beneben ihren Beyständen Balthasar Lesche und David Winklern, desgleichen Andreas Marx von Düben in ehelicher Vormundschaft seines Weibes Elisabeth, und Hanß Krebs von Kröptitz (hier so!) vor sich, um Eröffnung des Testamentes angehalten. Welches auch geschehen, und dasselbe ihnen furgeleßen und Siegel und Unterschrift vor richtig geachtet worden, Actum ut s. vor sitzenden Rhate. Nach beschehener Publication hat Andre Marx sich erkleret, daß er mit dem Testament allendhalben voll zufrieden, Hanß Krebß aber will das Testament (an)fechten. Folgenden 5. January aber sindt diese beiden vorm Rhat erschienen, und hat Andreas Marcus bekannt und ausgesagt, daß die Krebßin ihm die seinem Weibe im Testament vermachten 10 fl ausgezahlet, derowegen er in ehelicher Vormundschaft derselben nun üblichen Verzicht geleistet. Ingleichen hat Andreas Krebß bekannt, daß er das Heergerethe, welches ihm nach der Stadt Statuten aus seines Bruders Verlassenschaft gebühret zu ..... genügend empfangen. Die 10 fl aber, so ihm auf seinen Theil gebühren wolle er der Wittbe biß auff Fastnachten stunden, und mit dem Testament alß auch zufrieden sein. 374 | |
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