Stiftung Stoye/Band 48/362

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Stiftung Stoye/Band 48
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Kneußler

Hans Kneußler Testament Stadtgerichte Leisnig Band 12, Nr. 19 [1624] Sonntag Quasimodogeniti, den 13.4.1624. Hans Kneußler, Gerichtsfrohn, hat durch Samuel Schwerdtmacher die Stadtgerichte zu Leisnig gebeten, seinen letzten Willen aufzuzeichnen. Worauf der Stadtrichter Hans Heubt und die Gerichtsschöppen Jacob Fecher und Abraham Kunze bei ihm in der Frohnfeste erscheinen. Kneußler ist zwar schwach und matt, aber doch bei gutem Verstande und Vernunft. Anfangs sagt er aus, dass er Valentin Kirstens, des Gastwirts, Weibe auf eine Landische Tuchene Schaube zehn Gulden geliehen habe, was die Gastwirtin auch nicht bestritt. Die Schaube wird in die Fronfeste gebracht und dem Gericht vorgeführt. Seine Außenstände: Ein Schuldbekenntnis des Hans Kunath über 6 Reichstaler, rückzahlbar am 20.Februar 1630. Victorin Annaberger ist ihm 1 Reichsthaler schuldig. 2 Reichstaler hat er Paul Manstadts Witwe geliehen. Ein gut Schock hat er Hans Küßigs zu Queckhain Weibe geliehen. Es folgt eine lange Aufstellung seines Hausrates. Als Erbin setzt er seine Tochter Maria, Thomas Quelnitzens Eheweib, ein. Daneben soll Christina, George Seilers hinterlassene Tochter, seine Wartung, für treue Dienste, weil dieselbe ihm ganze 6 Jahr gedienet, zu drey Jahren kein Lohn von ihm empfangen, Ihn auch noch ferner mit Pflege und Wartung zu versehen, durch ihren ihr zu diesem Acto bestetigten kriegerischen Vormund Samuel Schwertmachern zugesagt, von dem ganzen Vermögen und Verlassenschaft zwey Teil auß…, und den dritten Teil, alß Ihre Legitimam behalten solle, die er Ihr dann hiermit titulo honorabili gelaßen haben wolle. Mit Befehl, daß sie der Tochter hieran begnügig sein und solchen seinen letzten willen bey Verlust der Legitimen nicht anfechten solle. So geschehen in der Fronfest zu Leißnigk, den Drei Zehenden Aprilis nach Christi, unseres ewigen Erlößers seligmachenden Geburth, Im Eintausend Sachshundert und Vier und Zwanzigsten Jahre. Gez.: Johann Heupt, Dieser Zeit verordneter Stadtrichter, Jacobus Fecher Gerichtes Schepff. Johann Gruntzer Not: Cas: und Stadtschreiber in fidem praemisorum. Anmerkungen: Hans Kneußler vererbt kein Wohnhaus, deshalb erscheint er auch nicht in den Landsteuer-Registern. Clemens Kneußels Haus ist vermutlich an einen Dritten verkauft worden. In Stadtgerichte Leisnig Band 3, Nr. 29 [1626] wird am 19. Juni 1626 ein Georg Seiler als Vormund von Rosina, Paul Seilers Tochter genannt. Paul und Georg sind sehr wahrscheinlich Brüder.

Kneusler (Kneisel) Landsteuer-Register der Stadt Leisnig 1644 Kein Kneusel, kein Quelnitz Seyler; Georgs, Erben 1. Viertel; 173 Nsch. 362

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