Stiftung Stoye/Band 48/321
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Kamprad Hans Kamprad Testament Stadtgerichte Leisnig Band 13, Nr. 23 [1663] 20.10.1663. Hans Kamprad, genannt der Lange, Bürger und Leineweber zu Leisnig, bittet die Stadtgerichte durch Martin Gentzsch, zu ihm zu kommen, um eine Verordnung zu treffen, wie es mit seinem Vermögen nach seinem Ableben gehalten werden solle. Hierauf, heute acto umb 1 Uhr nachmittage, haben Herr George Schönbergk, Stadtrichter, Herr Johann Gabler und Herr Christian Kunze, die Gerichtsschöppen nebenst dem Stadtschreiber Augustin Cranach, sich in Martin Kirchhöfels, zwischen Christian Horns und Martin Gentzschens Häußern gelegenes Haus im 4. Viertel der Stadt, worinnen Hans Kamprad vor itzo zur Miete geseßen, sich begeben und haben eingangs gemeldeten Hans Kampraden in seiner Stube daselbst angetroffen. Er befindet: Seine Schwester Anna, Herrn Bürgermeister Johann Borsdorfs Eheweib, soll 20 Gulden bekommen. Seine 5 Geschwisterkinder, Johann Borsdorfs 2 Kinder, Martin Kamprads selig 2 Kinder, und Andreas Kamprads Tochter Catharina sollen je 1 nßo (Neuschock) erhalten. Die Kirche soll auch ein nßo erhalten. Das restliche Vermögen, nichts davon ausgeschlossen, soll sein Weib Barbara haben, die er zur Universalerbin einsetzt. Daß nun solches alles, wie vorhero erzehlet, im Beyseyn eingangs genannter Gerichtspersonen geschehen, und aus des Testators Munde registrieret und gegenwärtige Form verfaßet worden, wird mit aufgedruckten Gerichts Siegel und denen anwesenden hierzu erforderten Gerichtspersonen Unterschriften bezeuget: Actum Leißnigk am 20. Octobris Anno 1663. Gez.: Georg Schönbergk, Stadtrichter Hanß Gabler, Gerichtsschöppe Christian Kunze Augustin Cranach N.P.C. Judicij Actuarius Juratus, mpp. Nachsatz Den 20. Octobr: 1663. Als Hanß Kampradt der Lange, Bürger und Leineweber alhier die Stadtgerichte zu sich erfordern laßen, seinen letzten Willen uff zu sagen, hat Herr B(ürgermeister) Johann Borsdorff, welcher sich auch bey Hans Kampraden befunden, von freyen Stücken, ohne niemands Befragen, angefangen und undt gestanden, daß er, der H(err) Bürgermeister, Hanß Kampraden 50 fl. schuldig war, sein Vatertheil vom Hause zugleichen 27 fl. so Kampradt ihm auffzuheben gegeben, ohne gefehr ad 1620 od(er) 21. Undt 23 fl. auffgehoben Geldt an Münze ohngefehr von Ao. 1621. 321 | |
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