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Stiftung Stoye/Band 48 | |
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Datei:Stoye Band 48.pdf
Heßler Andreas Heßler Erbvergleich mit seinen Kindern erster Ehe Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 36, Nr. [1693] 15.11.1693. Andreas Heßlers, vornehmen Bürgers und Handelsmannes, Ehefrau Catharina ist vor einiger Zeit selig verstorben. Sie hat den Ehemann und zwei unerzogene Kinder namens Johann Ernst und Johanna Catharina hinterlassen. Ihr Vermögen fällt zu zwei Dritteln an den Witwer und zu einem Drittel an die Kinder. Da aber Johanna Catharina kurz nach der Mutter auch verstorben ist, verfällt ihr Anteil an den Witwer Andreas Heßler, der sich wieder verehelichen will. Der Tutor des Sohnes Johann Ernst ist Johann Bartholomäus Löber. Es wird ein Erbvergleich ausgehandelt. Danach bekommt der Sohn, wenn er mündig geworden ist, 300 Gulden, ein gutes Ober- und Unterbett, ein Pfuhl und Kissen mit zwei guten Überzügen neben einem Ehrenkleid. Diese 300 Gulden sollen aus der Teilung der Stiefmutter herausgenommen werden, falls der Vater vor Auszahlung des dem Sohne zustehenden Anteils stirbt. Auch soll der Sohn im Hause des Vaters bleiben, bis er sein Brot selbst verdienen kann. Die Stiefmutter soll dem Sohn nach einem evtl. vorzeitigen Tod des Vaters bis zu dessen 16. Lebensjahr neben Kost und Logie jährlich 15 fl auszahlen. Diese Zugabe wird abgesichert über Grundstücke in Meinitz, so er von Herrn Johann Wernern, Johann Schulzen und Herrn Michael Dietmanns Witwen erworben hatte. Auch setzt er ein Wohnhaus im anderen Viertel der Stadt zum Unterpfande ein. Nachdem beide Teile mit dem Vertrag wohl zufrieden waren, wird derselbe ins Stadt Gerichtsbuch eingetragen am 15. November 1693. Unterschrieben von Andreas Heßler, Johann Bartholomäus Löber in Vormundschaft des Sohnes Johann Ernst. Ratifiziert am 19. Juli 1695 299 | |
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