Stiftung Stoye/Band 48/163
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Stiftung Stoye/Band 48 | |
<<<Vorherige Seite [162] |
Nächste Seite>>> [164] |
Datei:Stoye Band 48.pdf
Falckenhagen Johanna Dorothea Falckenhagen Erbvergleich mit ihrer Tochter 1. Ehe 44 Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 209, Nr. [1705] 18. Juni 1705. Zwischen Frau Johanna Dorothea jetzt verwitwete Heldin, vormahls aber Herrn Michel Barths, Bürgers und Spitzenhändlers alhier hinterlaßene Witbe cum Curatore Matthes Heilmann, und dem, der mit ihren nur erwehnten ersten Ehemann erzeugten Tochter, Maria Magdalena Barthin bestätigten Vormunde Herrn Johann Adam Schuhknechten, Bürgern und Buchbindern alhier ist nachfolgender gütlicher Vergleich des diesen Kinde zukommenden Vaterteils wegen getroffen worden. Die Mutter hatte sich mit Meister Christian Falckenhagen, Bürger und Seifensieder zu Leisnig, verheiratet. Nun gibt sie besagter Tochter 125 fl Bargeld zum Vaterteil, welches auszuzahlen ist, wenn sie sich verheiratet. Vorerst behält die Mutter aber diese Summe ohne Verzinsung bei sich. Es ist aufgeschrieben, was die Tochter an Betten und Wäsche bekommt, ingleichen die ihr in dem, den 4. August 1699 über des seel. Herrn Barthen Verlaßenschaft aufgerichteten Erbvergleiches zukommende 23 Pfund Zinn. Die Mutter soll außerdem für eine gute Erziehung sorgen bis die Tochter 16 Jahre alt ist und als Bürgschaft dafür ihr ganzes Vermögen einsetzen. Gez.: Johanna Dorothea Bartin mit Johann Adam Schuknecht als Vormund; Matthes Heilmann in Cura derselben; Maria Magdalena Barthin. Geschehen Leißnig, den 18. Juny 1705. Ratificatio Der Vertrag ist dem Rat der Stadt vorgetragen und dem Erbschichts-Buche einverleibt worden. Leißnig den 28. Juli 1705 Am gleichen Tag (28.07.1705) vergleicht sich Frau Johanna Dorothea mit ihrem Sohn 2. Ehe Johann Martin Held (Vormund Meister Johann Paul Lindner, Bürger und Fleischhauer zu Leisnig) wegen des Vaterteils. Dessen Vater war der Bürger und Seifensieder Nicolaus Held. Sie verspricht den Sohn zu erziehen, zur Schule zu schicken und, falls er möchte, nach seinem 16. Geburtstag ein Handwerk erlernen zu lassen. Zum Vaterteil soll er dann auch 25 fl Bargeld bekommen, dazu ein Deckbett einen Pfuhl, ein Tuch, einmal über zu ziehen und eine Quehle. Der Vormund des Kindes Paul Lindner und der zukünftige Ehemann Christian Falckenhagen sind mit dem Vertrag einverstanden. Leißnig, den 28. Juli 1705. 44 Vgl. hierzu obigen Abschnitt zu Michael Barth sowie im Folgeband zu Johann Lange: Erbvergleich der Witwe mit den Kindern vom 11.06.1709. 163 | |
<<<Vorherige Seite [162] |
Nächste Seite>>> [164] |
PDF zum Buch |