Stiftung Stoye/Band 48/125
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Stiftung Stoye/Band 48 | |
<<<Vorherige Seite [124] |
Nächste Seite>>> [126] |
Datei:Stoye Band 48.pdf
Dietmann Egidius Dietmann Verordnung seiner Tochter Anna wegen der Gerade Stadtgerichte Leisnig Band 12, Blatt 69, Nr. 32 [1626] 25.11.1626. Im Eintausend, Sechshundert und sechs undt Zwantzigsten Jhare, Sonnabends am Tage Catharina, den 25. Novembris, hat Egidius Dietmann, Bürger und Becker zu Leisnigk, durch seinen Schwager Martin Zschau bei den Stadtgerichten ansuchen laßen: »Dieweil Gott der Allmechtige Ihn mit der gefährlichen Seuche der Pestilenz heim gesuchet, sein liebes Weib Christina und ein Sohn namens Wilhelm allbereit .... Todes verblichen, er neben seiner Tochter Anna alleine in seinem Hause in der Gefahr seßen (?), und wie es Gott mit ihnen schicken möchte nicht wüße (wisse), seines Sohnes Egidij, welcher vorm Jahr in Italien mit fortgezogen, Wiederkunft auch ....., das er derowegen über seine zeitliche Güter seinen letzten Willen aufzurichten, vor habe. Derohalben die Gerichte für (vor) sein Haus auf die Gaße (Gasse, Straße) unbeschwert sich begeben, und seinen letzten Willen vor ihnen auf und annehmen wollten. Worauf Herr Michael Torgau Stadtrichter, Jacob Fecher und Andreas Clemen Gerichtsschöppen neben mir, Johann Gruntzern Stadtschreibern am abende des tags für umb neun Uhr, sich in der Kirchgaße, Egidien Dietmanns Hause gegenüber, nahe untern Rhör Kasten, sich begeben, vor welchem Dietmann zum Stubenfenster.... raus, stehende, bey unverrückten (?) Sinnen, Vernufft, und gutem Verstande, welches aus seiner klaren, deutlichen, verständlichen Rede abzunehmen gewesen, seinen letzten Willen nachfolgender maßen nun cupiret.« Nun setzt er seinen Sohn Egidius und die Tochter Anna zu seinen alleinigen Erben über sein gesamtes Vermögen (liegendes und fahrendes) ein. Sollten beide Kinder ohne Leibeserben sterben, dann soll sein Schwager Martin Zschau, Bürger und Glaser in Leißnig, Alleinerbe werden. Am anderen Fenster des Hauses nach Georg Rümplers Hause zu steht die Tochter Anna und verfügt gegenüber den Gerichten, dass, sollte sie auch versterben, alle ihre Verlassenschaft den beiden Töchtern Maria und Christina des Martin Zschau zukommen solle. (Sie werden Mägdlein genannt, dürften also noch minderjährig sein). Dieser letzte Wille wurde zu Papier gebracht und den Stadtgerichten übergeben, am Tage wie eingangs beschrieben. Gez.: Michael Torgau, Stadtrichter; Jacob Fecher, Gerichts Schöppe; Andreas Clemen, Gerichts Schöppe. Anmerkung: Zu Dietmann siehe auch Stadtgerichte Leisnig Band 6, Seite 461, Nr. [1627]: »Inventar und Teilung der Frau Christina, Egidius Dietmanns Bürgers und Bäckers Eheweib v. 05.11.1627.«34 Hier steht auf dem Titelblatt in alter Schrift »1647«. Das ist falsch, der Stadtschreiber Johann Gruntzer starb im August 1637. 34 Wiedergegeben in: Berthold, Rüdiger: Genealogische Quellen zur Stadt Leisnig in Sachsen. Schriftenreihe der Stiftung Stoye. Marburg/Lahn: Stiftung Stoye 2004, Band 39, S. 74. 125 | |
<<<Vorherige Seite [124] |
Nächste Seite>>> [126] |
PDF zum Buch |