Stiftung Stoye/Band 42 (Genealogische Nachlässe)/298
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Genealogische Nachlässe II. 1 Christoph, ~ 24.8.1654, o Juni 1674 Anna Margaretha Wilcke, Tochter des Bartholomäus o Wülcke in Maasdorf 2 Johann George, ~ 14.4.1656, 29.6.1658 3 Gottfried, o Windmüllermeister zu Eisleben, ~ Löbejün 13.5.1659, o Gröbzig 6.2.1682 Dorothea Vaßheber, Gröbzig 4 Samuel, ~ Löbejün 16.2.1663 18.58 Testament des Clemens Stoye Besitzer des Freigutes in Löbejün, gestorben am 26.11.1609 im Alter von 90 Jahren Im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes, Amen, habe ich Clemens Stoye, Bürger zu Löbejün, herzlich bedacht und betrachtet, wie alle Menschen um der Sünde willen, die Adam und Eva durchs Teufels Betrug und Fall auf uns gebracht, sterben müssen, und ihr auch als ein sterblicher Mensch nichts Gewisseres als den zeitlichen Tod und nichts Ungewisseres, als die Stunde desselbigen zu gewarten habe, als ich will zu jeder Zeit, wenn mich der allmächtige Gott von dieser Welt abfordern wurde, in einem wahren christlichen Glauben, als ein Christenmensch williglich und gern sterben, meine Seele dem Herrn Jesu Christo, als meinen einigen Erlöser und Seligmacher in seine Göttliche und allmächtige Hände befehlen und mein todter Körper nach Christlicher Ordnung und Gewohnheit allhier auf dem Gottesacker, allda ich mit Verleihung göttlicher Gnade, in Willen mein Leben zu beschließen, zu bestätigen will geben haben. Und dieweil ich dann keine natürlichen Leibeserben habe und von den andern meiner hinterlaßnen Freundschaft und nächsten Erben keinen Zank oder Zwietracht entstehen, sondern Friede und Einigkeit bleiben möge, als habe ohne einig sonderlich Testament, Vorredung und letzter Wille, wie es nach meinem Tode mit allen meinen verlaßnen beweglichen und unbeweglichen Gütern soll gehalten werden, von dieser Welt und Jammerthal nicht scheiden wollen, sondern will hiermit aus wohlbedachtem Muthe, ganz freiwillig und ungezwungen und in der besten Weise, Form und Maße, als ich solches Zur Rechten am beständigsten thun solle, könne oder möge, mein Testament, Abschied, und letzten Willen verordnen, machen und angeben mit dieser sonderlichen Protestation und bedingung, so daß mein Testament nicht als vor ein herrliches und solennes Testament geachtet und bestätigt, daß es doch als ein Codicil und als sonsten einen jeglichen schlechten und gemeinen letzten Willen Kraft und Macht haben solle. Anfänglich und zum ersten verkaufe und übergebe ich alle meine Habe und Güter beweglich und unbeweglich, wie ich die jetzt besitze und mit gutem, rechten, beständigen Titel an mich gebracht und noch immer habe, als Haus, Hof, Scheune, Ställe, item den Niederhof mit der Scheune vor dem Kochsthor sammt allem derselben Eigenthum, liegende und fahrende Habe, beneben 5 Hufen Landes und etliche Oberländer, in einem Felde 39 halbe 298 | |
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