Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/287

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Die Feinheit des Königs verstand den erwachten Eifer für constitutionelle Veränderungen zum Theil auf die Schleswigsche Frage überzulenken. Die nationalliberale Parthei verlangte laut ein Dänemark bis zur Eider und wirkte unablässig in diesem Sinne. Des Königs Wille war es nicht, die Herzogthümer aus einander zu reißen, sie sollten vielmehr für die Aufrechthaltung der Gesammtmonarchie allerdings verbunden bleiben, um so auch Holstein an diese zu binden: was gegen die Wünsche einer so eben auftauchenden Parthei der Neuholsteiner war, die zu ihrem Organ eine Zeitlang das Kieler Correspondenzblatt hatte, aber nachher sich doch besann und den Schleswigholsteinisch Gesinnten wieder beitrat. Die Aufgabe war jetzt eine sehr schwere, im Sinne des Gesammtstaates das Staatsschiff durch die verschiedenen Strömungen hindurch zu führen. Es mußten dabei viele und mancherlei Wendungen gemacht werden, und doch hatte nach allen Seiten hin diese mit vieler Feinheit von dem geistig begabten und persönlich anziehenden Könige beobachtete Politik etwas ganz Unbefriedigendes. Er war beständig darauf bedacht, die Integrität der dänischen Monarchie zu retten und die inneren Verhältnisse derselben durch eine Gesammtstaatsverfassung festzustellen. Es gelang ihm für seine Lebenszeit die Ruhe zu erhalten, während der Zündstoff sich immer mehr anhäufte. 1842 wurde die Einrichtung der Armee verändert. Die Regimenter der Herzogthümer verloren Namen und Fahnen; die Bataillone empfingen fortlaufende Nummern, als Fahnen den Dannebrog; das Avancement der Officiere sollte durch die ganze Armee hindurch gehen. Der Plan, für das Königreich und die Herzogthümer ein gemeinsames Ministerium der „geistlichen und Schul-Angelegenheiten“ zu errichten, kam bei dem Widerstreben der Ständeversammlung nicht zur Ausführung, so wenig als die beantragten Ausschüsse der vier Ständeversammlungen. Innerhalb des Gesammtstaats aber sollte eine Verbindung der Herzogthümer statthaben. In dem Prinzen Friederich von Augustenburg erhielten die Herzogthümer einen gemeinschaftlichen Statthalter, als der Landgraf Carl Todes verblichen war, und es wurde ein neuer Chef der Schleswig-Holstein-Lauenburgischen Kanzlei ernannt. Diese Ernennungen befriedigten in den Herzogthümern die öffentliche Meinung; dagegen in Dänemark war die skandinavische Parthei deshalb höchst unbefriedigt; bei ihr fand das Wort großen Anklang,