Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/231

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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ernannt werden solle, und daß zu dem bisherigen Gehalt des Rectors von 300 Reichsthalern aus der Königlichen Particulier-Kasse 100 Reichsthaler zugelegt werden sollten, bis hernach der Schulfonds oder die städtische Cämmerei diese Ausgabe werde übernehmen können. Was die von Schütze geforderte Ernennung eines besonderen Rectors für das Pädagogium betreffe, so möge es vorläufig mit den gegenwärtigen Collegen versucht werden. Wir übergehen einige andere Nebenpunkte, und bemerken nur kurz, daß die Bestallung für Schütze als Professor und Director des Gymnasiums unter dem 4. Juli 1738 ausgefertigt, und derselbe durch den Consistorialrath und Kirchenpropsten Bolten am 19. August in sein hiesiges Amt feierlich eingeführt ward. Bolten redete bei dieser Gelegenheit de republica scholastica, Schütze de providentia dei circa scholas erigendas.

Nach weiteren Vorschlägen des Präsidenten wurde von der Staatsregierung am 3. October resolvirt, daß statt des bisherigen Conrectors, dessen Stelle durch Todesfall erledigt war, nun ein Professor der Philologie und Rector des Gymnasiums angenommen werden solle. Dazu ernannte die Regierung den Rector der Schule in Plön, einen geschickten Schulmann, M. Heinrich Scholtz. Der Director Schütze führte ihn mit einer lateinischen Rede ein, und der neu ernannte Professor redete de lectionibus Gymnasticis apud veteres usitatis, und die Feierlichkeit schloß mit einem Te Deum laudamus. Zum Professor der Medizin wurde dann nach dem Antrage des Präsidenten von Schomburg der Stadt- und Land-Physicus Dr. Maternus de Cilano, geboren zu Preßburg, ernannt, dessen Antrittsrede handelte de philosophia naturali, insigni ad plures disciplinas incitamento. Das Gymnasium hatte demnach zu Ende des Jahres 1738 drei Professoren. Die Lehrer eröffneten dasselbe im Anfange des folgenden Jahres. Die Professoren luden Alle durch besondere Programme zu ihren Vorlesungen im Gymnasium ein, und es erschien ein lateinischer Catalog der Vorlesungen nebst den Lectionen im Pädagogium. Am 27. April wurde die Professur der Rechte besetzt mit dem Anwalte Christoph Andreas Meycke, einem Schwiegersohne des berühmten Heineccius. Sein Rang wurde ihm angewiesen zwischen dem Professor der Theologie und dem Professor der Medizin, also ganz in Gemäßheit des Ranges der Universitätsfacultäten. Seine Antrittsrede handelte de singulari