Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/227
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Christophorus Gensch war geboren den 12. August 1638 zu Naumburg, der Sohn eines Justizbeamten, der 1648 starb. Die Wittwe erzog ihren geistig reich begabten Sohn mit großer Sorgfalt, bis der Kurfürst von Sachsen ihn die Schulpforte besuchen ließ. Darauf studirte Gensch in Leipzig und erhielt seine erste Anstellung bei dem großen Herzog Ernst von Gotha, wo er die Studien des daselbst verweilenden Prinzen von Schleswig-Holstein-Norburg leitete. Dadurch kam er nach Norburg auf Alsen, wo die verwittwete Herzogin Eleonora ihn zum Herzoglichen Rath ernannte, später wurde er durch den Herzog Joachim Ernst nach Plön berufen und zum Hofrath ernannt. Jetzt begann seine erfolgreiche Thätigkeit als Staatsmann. Der folgende Herzog von Plön, Johann Adolph, ließ sich von ihm zu den Unterhandlungen nach Kopenhagen begleiten. Der König Christian V. bot ihm unter den günstigsten Bedingungen ehrenvolle Dienststellungen an, gab ihm ein Jahrgehalt und ernannte ihn zum Königlichen Rath. Für erhebliche Dienstleistungen in dänischen Staatsunterhandlungen wurde er den 8. März 1681 in den Adelsstand erhoben mit dem Namen von Breitenau. Seine folgende Thätigkeit im In- und Auslande und als Gesandter in auswärtigen Angelegenheiten war höchst erfolgreich und rühmlich.[1] In seinem Alter zog er nach Lübeck und starb dort in einem Lebensalter von 93 Jahren am 11. Januar 1732 und hat sein Grab in der dortigen Aegidienkirche.
Im Jahre 1704 stiftete er mit edler Freigebigkeit das Lehrinstitut zu Plön, welches in der von ihm gegebenen Einrichtung bis 1821 Bestand hatte, da dasselbe in die jetzige Gelehrtenschule umgeformt ward. Nach der Fundationsurkunde ließ der Stifter die Gebäude für die Schule erbauen und widmete ihr ein Capital von 10,000 Reichsthalern. Das Patronat über die Schule ertheilte er der Familie v. Heespen mit der Bestimmung, daß der jedesmalige Patron die Lehrer zu ernennen haben solle. Der Stifter ernannte selbst die ersten vier Collegen, einen Rector, einen Cantor, einen Schreib- und Rechenmeister und einen Pädagogus. Die Fundationsacte enthält genauere Bestimmungen über die Classeneintheilung und die Lehrgegenstände. Der erste Rector, den Breitenau in dem Jahre
- ↑ Trede giebt eine übersichtliche Skizze seiner großen Wirksamkeit in den schwierigsten Staatsgeschäften.