Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/150

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Wattenbach, nehme meine Zuflucht zu Dir, allmächtiger Gott, einig im Wesen, dreifaltig in Personen, Vater, Sohn und Heiliger Geist. Du, allwissender Gott, bist aller Unterdrückten erste und letzte Zuflucht. Du bist der Herr, der die Wahrheit hält in Ewigkeit, der Du Urtheil sprichst, stehest bei allen denen, die Dich in Wahrheit anrufen, thuest den Willen derer, die Dich vor Augen und im Herzen haben, beschirmest Alle, die Dich aufrichtig kennen und lieben, und verdirbst alle Widerspenstige. Dir will ich, besonders meinem Heilande Jesu Christo, Alles übergeben, befehlen und heimstellen. So bitte ich Dich nun, Herr Zebaoth, Du gerechter Richter, Du Bewahrer der Herzen und Nieren, da meine Feinde sprechen: Gott hat mit ihm nichts zu schaffen, Gott hat ihn verworfen und verlassen; siehe an meine Unschuld und Geduld. Nimm mich von meinen Feinden, Du bist mein Gott. Weiche Du nicht von mir, well ich in der Welt verlassen bin. Sei Du der Richter zwischen mir und meinen Feinden. Ich appellire an Dich, mein Gott, ich flehe Dich kindlich im wahren Glauben an, daß der Propst heute über zwölf Wochen, der Landvogt heute über vierzehn Wochen, und das Kind des Verderbens, das wider besser Wissen und Gewissen, wider Recht und Billigkeit gegen mich gehandelt, sodann mit mir vor dem von Dir gesetzten Richter erscheinen und ihr Urtheil empfangen. Siehe da, mein Zeuge ist im Himmel, und der mein Recht spricht, ist mein Heiland. Fromme, gottfürchtende und unpartheiische Herzen müssen innerhalb Jahr und Tag bezeugen, was ich bezeuget habe. Diese Appellation übergebe ich, Johann Caspar Wattenbach, meinem Herrn Jesu Christo, dem allergerechtesten Richter, der da weiß, erkennet, beschirmet und urtheilet eines jeglichen Menschen gerechteste Sache. Amen.“

Der Kanzler, der diese Appellation an das Gericht Gottes, diese Ladung in das Thal Josaphat, wie man es nannte, aufgeschrieben hatte, erinnerte freundlich, es hätte nach den Acten das Urtheil nicht anders gefällt werden können; er sei aber erbötig, die Sache noch einmal ohne Kosten genau durchzunehmen. Eine solche Appellation aber halte er für unchristlich und für ein Zeugniß eines unversöhnlichen Gemüthes, da kein Sterblicher Gott zum Richter herausfordern dürfe, indem wir alle Sünder wären. Wattenbach erwiederte, dieser unrechtmäßige Proceß habe ihn um sein Vermögen und sogar um seinen ehrlichen Namen gebracht, ihn und