Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/119
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 3. Band | |
4. Band | Inhalt des 4. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [118] |
Nächste Seite>>> [120] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu | |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
1681 Propst, ging aber 1684 nach Hamburg als Hauptpastor zu St. Petri, gest. am 30. Mai 1699; M. Martin Fischer, zu Lunden, wurde 1684 Propst und starb am 7. October 1723.
9. Wie es mit der speciellen Aufsicht über die übrigen Fürstlichen Kirchen in Holstein beschaffen gewesen, darüber mangeln vollständigere Nachrichten. Anfangs erscheint noch Paul Sperling als Praepositus Holsatiae. Er wurde 1665 Professor an der neu errichteten Universität zu Kiel. Seine Stellung als Propst ist aber nicht mit Sicherheit anzugeben; er lebte bis 1679 den 27. April. Im Jahre 1684 wurde der von Apenrade vertriebene Gottorfische Propst Arnkiel als Interims-Propst in den Holstein-Gottorfischen Aemtern angestellt, und blieb dies bis 1689, da er wieder nach Apenrade kam. Darauf wurde 1690 der Generalsuperintendent Sandhagen zum Propsten ernannt in den Aemtern Kiel, Bordesholm, Trittau, Reinbeck, Cismar, Oldenburg, Tremsbüttel und Steinhorst. Er starb 1697. Vorher war der Herzogliche Generalsuperintendent Dr. Johannes Reinboth, der bis 1673 den 27. Juni lebte. Auf Sandhagen folgte Dr. Henricus Muhlius 1698. Seit 1713 behielt er nur unter seiner Aufsicht die Fürstlichen Kirchen in Holstein, nachdem der Gottorfische Antheil von Schleswig vom Könige annectirt worden war. Muhlius starb zu Kiel am 7. December 1733.
II. In dem Königlichen Antheile der Herzogthümer bemerken wir:
1. von der Propstei Hadersleben, daß dieselbe ihren unveränderten Bestand hatte. Das Haderslebener Schloß war freilich im schwedischen Kriege 1644 in Brand gerathen und nicht wieder hergestellt; doch finden wir noch immer Schloßprediger bis 1688, welche zugleich die Verwaltung der Propstei hatten, namentlich: M. Bonaventura Rehefeld, seit 1649, der von 1668 an zugleich Generalsuperintendent war, gest. 1673. Darauf M. Christophorus Krohn von 1673 an, nach dessen Tode 1688 die Schloßpredigerstelle einging. Zum Propsten wurde nun ernannt der Pastor an der Marienkirche M. Michael Stichelius, der 1714 abging und 1715 starb. Ihm folgte Arend Fischer als Pastor und Propst.
2. Die Propstei Flensburg bestand gleichfalls unverändert fort. Der Generalsuperintendent Dr. Klotz war zugleich Pastor zu St. Nicolai und Propst bis 1668; sein Nachfolger zu St. Nicolai