Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/070

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[069]
Nächste Seite>>>
[071]
Datei:SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

nur auf eine Dressur und Abrichtung hinauslaufen. Die Religionsstunden sind bis zur Prima wesentlich nur ein Aufsagen des Lutherischen Katechismus und einer Anzahl von Bibelsprüchen. Die ganze Lehrmethode hat in dem halben Jahrhundert zwischen Oldenburg und Becker keinen Fortschritt gemacht, ist vielmehr nur geistloser geworden. Der Werth des Becker'schen Directoriums ist nach sachverständiger Beurtheilung[1] nicht sowohl ein pädagogischer, als lediglich ein historischer, weil das Buch das einzige schriftliche Denkmal über die Husumer Schule aus dem siebenzehnten Jahrhundert ist, und schon durch die Lectionstabelle einen werthvollen Beitrag zu unserer Schleswig-Holsteinischen Schulgeschichte liefert.

Nachdem der Rector Oldenburg den Unterricht in der Husumer Hauptschule neu organisirt und seine designatio classium im Jahre 1588 zu Schleswig hatte drucken lassen, wurde gleichzeitig in ähnlicher Art eine Neuordnung dem Flensburger Gymnasium zu Theil unter dem bekannten Rector M. Paul Sperling, einem unmittelbaren Schüler von Johannes Sturm zu Straßburg. Derselbe verwaltete jedoch nicht lange das Rectorat in Flensburg, indem er 1591 einem Rufe als Rector des Johanneums in Hamburg folgte, und hier diesem Amte mit großem Ruhme eine lange Reihe von Jahren hindurch vorstand.[2] Seine Einrichtungen und Schulgesetze blieben jedoch sehr lange an der Flensburger Schule in Kraft, ja sie sind zum Theil bis auf die neueste Zeit geltend geblieben. Sperling hatte seine Schrift, welche diese Schulreform enthielt, zusammen mit seiner Antrittsrede von 1586 zu Wittenberg drucken lassen im Jahre 1589 unter dem Titel: „Scholae Flensburgensis administratio, Rectore Paulo Sperlingio, die ebenfalls viel Aufsehen machte und von ähnlichen Grundprincipien ausgeht wie jene Oldenburgische Schrift. Es sind dies die Principien der ersten Schulmänner jener Zeit, und zunächst die des berühmten Johannes Sturm.

Nach der Schrift Sperling's war die Unterrichtszeit in Flensburg bestimmt für den Sommer Vormittags von 6 bis 9, Nachmittags von 12 bis 4 Uhr, für den Winter von 7 bis 10 Vormittags und Nachmittags von 12 bis 4; Mittewochs und Sonnabends bis 10 Uhr Morgens. Die ganze Schule war in sechs


  1. Dr. Kallsen, S. 42 u. 43.
  2. B. L. Königsmann (Rector), Geschichte der Flensburgischen Stadtschule. Schleswig 1800.