Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/041

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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her schon einigermaßen organisirt. Es gab dort Reichssynoden, wo die Bischöfe zusammenkamen. Vorher hatten sie mit ihren Pröpsten und Predigern synodirt. Auch hielt man hier Zusammenkünfte der Prediger einzelner Distrikte, wie z. B. auch bei uns im Münsterdorfischen Consistorio oder in den Kalanden, wie sie namentlich für Süder-Dithmarschen und Segeberg bestanden. Eine allgemeinere Synode[1] wurde aber auf Vorschlag des Generalsuperintendenten Dr. Klotz im October 1646 zu Rendsburg gehalten, jedoch nur von den Pröpsten zu Itzehoe, Meldorf und Rendsburg unter Hinzuziehung einiger Prediger. In der am 24. October 1646 ergangenen Königlichen Bestätigung der Synodalbeschlüsse[2] heißt es, es hätten der Generalsuperintendent u. s. w. auf gnädigsten Befehl „gleichsam einen kleinen Synodum gehalten.“ Es wurde indessen dabei verfügt, daß „jährliche Synodi oder Conferenzen der Präpositorum mit dem Superintendenten auf bestimmte Zeit und Orte angestellet und gehalten werden sollten“.

Diese Synoden waren in der Hauptsache eine eingesetzte Aufsichtsbehörde, indem verordnet ward: „für diesem Synodo müssen insonderheit diejenigen, sie seyen Prediger oder Zuhörer, jährlich gefordert werden, so etwan in der Religion suspect oder verdächtig oder sonst in ihrem Amt und Leben strafbar und doch auf vorhergehende der Pröpste Privatermahnung sich nicht gebessert oder corrigiret.“ Daneben wurden über das Leben der Gemeineglieder verschiedene Vorschriften ertheilt, besonders auch den Schulbesuch der Kinder betreffend, und die schon früher gemachte Einrichtung bestätigt und eingeschärft, daß den Predigern aus ihren Kirchspielen besondere Gehülfen zugeordnet werden sollten. Es ist daraus abzunehmen, daß das Edikt von 1629 nicht zur völligen Ausführung gekommen war. Es heißt in dieser Beziehung: „um dieses alles desto besser in Acht zu nehmen, sollen allenthalben in den Kirchspielen beeidigte Censores bestellet werden, welche die Aufsicht haben, ob unter den Zuhörern Gotteslästerer, Verächter des Wortes und der heiligen Sacramente, oder auch Andere, so den Sabbath mit


  1. Es ist besonders zu vergl. S. Chr. Burchardi (jetzt Pastor zu Olderup bei Husum) Ueber Synoden, und besonders über die im 17. und 18. Jahrh. gehaltenen Schleswig-Holsteinischen, Königlichen Antheils, aus handschriftlichen Nachrichten. Oldenburg (in Wagrien) 1837.
  2. Burchardi, S. 21–27.