Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/034
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Dr. Klotz verglichen werden konnte. In den sechszehn Jahren seit dessen Ableben hatten die Königlichen Generalsuperintendenten schnell gewechselt. Anfangs war die Superintendentur getheilt. Für Schleswig war Bonaventura Rehefeld 1668 ernannt, bisheriger Propst in Hadersleben, welcher nur bis 1673 lebte. Für Holstein M. Johann Hudemann, bisheriger Propst zu Münsterdorf, Segeberg und Pinneberg, und er erheilt nach Rehefeld's Tode 1673 auch die Aufsicht über Schleswig, starb aber schon 1678. Dann war über beide Herzogthümer Dr. Christian von Stöcken ernannt, den auch schon 1684 der Tod abrief. Sodann folgten in Holstein 1684 bis 1687 M. Herrmann Erdmann, und 1688–89 Dr. Just Valentin Stemann. Für Schleswig aber hatte die Generalsuperintendentur schon seit 1684 Josua Schwartz, und er erhielt nun auch die Holsteinische. Der nach Sebastian Niemann's Ableben (1684, 6. März) ernannte Gottorfische Superintendent Caspar Hermann Sandhagen, bisher zu Lüneburg, konnte wegen der dänischen Occupation des Landes nicht antreten vor 1689. Mit diesem Zeitpunte beginnen neue Streitigkeiten, nachdem es eine geraume Zeit in der Kirche hiesigen Landes ziemlich ruhig gewesen war, obgleich im Stillen sich Vieles vorbereitet hatte, was in der Folgezeit zum Ausbruch kam.
IV.
Verordnungen über die Kirchenzucht.
In jenem händelsüchtigen, leidenschaftlich bewegten und rohen Zeitalter lag eine dringende Aufforderung und ernste Mahnung für die Regierungen vor, die hergebrachte Kirchenzucht zu verschärfen und legislatorisch näher zu bstimmen. Die Sittenlosigkeit und Rohheit war so allgemein, daß sie überall sich kund gab, sowohl allenthalben in deutschen Landen wie in allen Klassen und Schichten der Gesellschaft. Aus den Kreisen der Geistlichkeit selbst wurden nicht selten wahrhaft skandalöse Vorgänge ganz bekannt.[1] Nicht
- ↑ Man vergl. die Schriften von Tholuck, Kahnis u. a., deren wir oben schon gedacht haben.