Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/289
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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I.
Das Kirchenwesen unter den beiden Landesherrschaften.
Wir beginnen diesen Zeitraum unserer Landeskirchengeschichte mit dem Absterben des Herzogs Johann des Aelteren zu Hadersleben, wodurch die Herzogthümer fortan nur zwei Landesherren hatten, indem dessen Antheil zur Theilung kam. Wir sehen dabei ab von den Landestheilen der Sonderburger Nebenlinie, welcher ebenfalls die Kirchenhoheit zustand. Diese Zweitheilung, auch für das Kirchenwesen von einschneidender Bedeutung, dauerte für das Herzogthum Schleswig bis 1720, für das Herzogthum Holstein bis 1773.
Durch die Theilung des Haderslebenschen Antheils ward der Landestheil des Königs wie des Herzogs Adolph zu Gottorf nicht unbeträchtlich vergrößert. Die Theilung kam nach manchen Schwierigkeiten, so daß deshalb Fürbitte in das Kirchengebet aufgenommen ward, endlich 1581, 19. September, zu Stande. In des Königs Loos fielen Hadersleben, Törning und Rendsburg, so wie die südliche Hälfte von Mittel-Dithmarschen; zu Herzog Adolphs Antheil kamen Tondern, Nordstrand, Fehmern, Lügumkloster, Bordesholm und die nördliche Hälfte von Mittel-Dithmarschen. Zur Abfindung Herzog Johanns des Jüngeren, des Stammvaters der Sonderburger Linie, räumte König Friederich II. diesem seinem Bruder statt des dritten Theils aus der Hälfte von Johann des Aelteren nachgelassenen Besitzungen 1582, 23. April, die Klöster Reinfeld und Ruekloster, einen Antheil von Sundewith und zerstreute Güter im Amte Hadersleben ein, welche letzteren aber wieder 1584 gegen Güter auf Aerröe ausgetauscht wurden.
Dies wirkte nun auf die kirchlichen Verhältnisse in mehrfacher Beziehung ein, wie weiter gezeigt werden soll.
I. Zum Gottorfischen Antheil kamen zwei neue Propsteien