Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/242
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
Register | 1. Band | 2. Band | 4. Band | |
3. Band | Inhalt des 3. Bandes | |
<<<Vorherige Seite [241] |
Nächste Seite>>> [243] |
Datei:SH-Kirchengeschichte-3.djvu | |
unkorrigiert | |
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.
|
Kinder der Pastoren und der Eingesessenen des Amtes Haderslebn genossen gewisse Vorzüge bei dem Besuch der Schule. Es waren vier Conservatoren der Schule aufgestellt, welche die Aufsicht führen sollten, deren Geschäftskreis im Einzelnen vorgeschrieben ward: der Amtspropst, ein Prediger aus dem Amte, ein studirtes Mitglied der Herzoglichen Kanzlei und der Bürgermeister der Stadt. Die ersten Rectoren dieser Gelehrtenschule waren: Johannes Bock von 1567—1570, zugleich zweiter Schloßprediger, Laurenz Wilhadius 1570—1573, Hermann Pistorius 1573—1584; die ersten Conrectoren: Laurenz Wilhadius 1567—1570, Kanut Bramsen 1570—1575, Martin Pletzius 1575—1584. Bis 1640 blieb die zweite Schloßpredigerstelle verbunden mit dem Rectorate der Schule[1]. Schon im Jahre 1567 ließ Herzog Johann das Schulgebäude erbauen auf dem S. Marien-Kirchhofe, und seiner Munificenz und Frömmigkeit verdankte Hadersleben zwei Jahre nachher die Stiftung des ausgezeichneten Hospitals. Und ein Jahr früher hatte er das Gymnasium zu Bordesholm gegründet.
Am Sonnabend nach Reminiscere des Jahres 1566 erließ der Herzog eine landesherrliche Verordnung[2], zunächst „an Unseren lieben andächtigen und getreuen Propsten und die Anderen Unsers Klosters Bordesholm“ gerichtet, worin die Reformation des Klosters zu erkennen gegeben und die Umwandlung desselben in ein höheres Unterrichtsinstitut ausgesprochen wurde. Es schwebte dabei dem Herzoge und seinen theologischen Räthen als Vorbild das Muster der sächsischen Fürstenschulen vor, und die Einrichtung des neuen Gymnasiums war in der Verordnung genau vorgeschrieben. Es sollten darin 16 Schüler (welche Zahl später verdoppelt worden ist) Wohnung und Kost haben, um unter strenger Zucht in den höheren Schulkenntnissen und den Anfangsgründen der theologischen Wissenschaft Unterricht und Erziehung zu bekommen, nachdem sie vorher auf Lateinischen Schulen den Elementarunterricht empfangen und gute Fähigkeiten bewiesen hätten. Der Aufnahme in das Gymnasium sollte, um das Talent und das Betragen der Alumnen kennen zu lernen, eine halbjährige Probezeit vorhergehen. Die