Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/239
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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von 33 Jahren. Er starb 1605 und ward bestattet im Chor der Kirche. Ueber seine Wirksamkeit an der Schule, zuerst als Conrector, dann als Rector, werden wir in unserer nächstfolgenden Periode näher zu berichten haben. Wir wollen an dieser Stelle hier nur noch erwähnen, daß 1531 für die Lateinische Schule das Gebäude neben der Kirche aufgeführt ward, welches bis 1866 gedient hat.
Während diese Stiftungen von neuen Lehranstalten im Gottorfischen Gebiete vollführt wurden, erwarb sich der Herzog Johann der Aeltere in Hadersleben ein hohes Verdienst um das höhere Unterrichtswesen durch eine gründliche Verbesserung der Domschule in Hadersleben, so daß dieselbe mit Recht nach diesem hochgesinnten Landesherrn den Namen „Johanneum“ führt, so wie durch die Gründung des Gymnasiums zu Bordesholm. Beide diese Lehranstalten wurden gleichzeitig mit den Stiftungen des Herzogs Adolf zu Schleswig, von denen wir erzählt haben, ins Leben gerufen, so daß man offenbar aus dem Zusammenhange der Dinge und dem Charakter der dabei wirksamen Hauptpersonen einen Wetteifer der Fürsten oder vielmehr den Ehrgeiz des Herzogs Adolf zu Gottorf wahrnehmen kann. Wir wenden uns nun zuerst zu der neugeschaffenen Lateinischen Schule in Hadersleben, welche die ganz in Verfall gerathene Domschule des dortigen Collegiatstifts zu ersetzen bestimmt war[1], und bemerken nur, daß die Gründung des Gymnasiums in Bordesholm in das Jahr 1566, die der Lateinischen Schule in Hadersleben in das Jahr 1567 fällt.
Als Christian III. die Reformationsbewegung in Hadersleben leitete, wurde zwar das dortige Collegiat-Capitel aufgehoben, die Capitelsschule dagegen erhalten, und ihr eine besondere Fürsorge zugewendet. Der Herzog befahl, daß alle Renten, die bisher zur Unterhaltung der Geistlichen und der Lehrer bestimmt gewesen, auch fernerhin ungeschmälert entrichtet werden sollten. In der Verordnung vom 25. Mai 1533 wird darüber gesagt: „Darmit ein jeder inn dem gottlichen Worde der Selen Selichkeit und de Jogent in Underwisinge und Lere geistlicher und weltlicher Nottroft Dogent Gescicklichkeit gelert und opgetagen mogen werden“. Und
- ↑ Chr. Jessen (Conrector), Vorgeschichte der Haderslebener Lateinischen Schule, zugleich ein Beitrag zur Geschichte des Collegiatstifts in Hadersleben. (Hadersleben 1867).