Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/202

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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an den sogenannten crypto-calvinistischen Streitigkeiten, als die Wittenberger oder kursächsischen Theologen, Melanchthons milderer Auffassung zugethan, von den Theologen in Jena, die strenger an Luthers Worten hingen, geheimer Hinneigung zu Calvin, besonders in der Abendmahlslehre, beschuldigt wurden. Der Pastor Westphal[1] zu Hamburg verschaffte sich, wie aus manchen Orten außerhalb unseres Landes ebenfalls auch von dem geistlichen Ministerium in Dithmarschen und zu Husum, im Jahre 1556 Bekenntnisse über die Abendmahlslehre, worin man sich, streng rechtgläubig nach der lutherischen Auffassungsweise aussprach; jedoch meint man, und wohl nicht ohne Grund, daß einzelne Mitglieder dieser Ministerien mehr der calvinischen zugeneigt gewesen, obgleich unsere Geistlichkeit im Ganzen sich zu der geltenden Orthodoxie hielt[2]. In Husum war gegenüber dem Pastor Peter Bokelmann[3] (1556—1576), der ein strenger Lutheraner war, und die Wittenberger wohl gelegentlich von der Kanzel schalt und ihre Schriften verdammte, der Diaconus M. Johann Hamer (1562—1572, dann Archidiaconus bis 1576, darauf Pastor) den Schülern des Melanchthon sehr zugeneigt, und das Verhältniß unter den Collegen war desfalls nicht immer das beste. Auch an anderen Orten kamen dergleichen Gegensätze vor. Uebrigens war man für die Reinigkeit und Einigkeit in der Lehre wenigstens im Gottorfischen Landesantheil schon 1557 durch eine Visitation und demnächstige Confession der Geistlichkeit zu sorgen bemüht. Es griff also hier die Staatsgewalt sofort in das theologische Gebiet ein. Unterm 2. August 1557 ließ Herzog Adolph ein Mandat ausgehen, worin er eine Visitation anordnete „weil Wir befunden daß etliche verführerische Lehrer und Rotten-Geister an etlichen Ohrten unsrer Fürstenthümer einzuschleichen sich unterstanden, welchen sorglichen Unheil Wir in Zeiten fürzukommen und auch ohne das eine Christliche Visitation und Reformation in den Kirchen unsrer Fürstenthümer und Gebiethe an die Hand zu nehmen für gantz nothwendig geachtet“. Zu dieser Visitation wurden bestellt Dr. Paul


  1. Vgl. Mönckeberg, Joachim Westphal und Johannes Calvin. (Hamburg 1865.)
  2. Bolten, im 4. Bande der Geschichte von Dithmarschen. S. 406 ff.
  3. Lau, S. 210.