Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/042

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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an Luther und erbat sich einen Sächsischen Theologen, der bei der neuen Einrichtung behülflich sein könne. Bugenhagen, oder Dr. Pommeranus, wie man ihn von seinem Vaterlande Pommern oftmals nannte,[1] ohnehin dem Könige schon bekannt von der Hoffmannschen Angelegenheit, war dazu willig. Dieser, sowohl durch Gelehrsamkeit, wie durch seinen Charakter und seine hohe praktische Tüchtigkeit hervorragende Reformator kam nach Kopenhagen,[2] brachte den von Luther gebilligten Entwurf der Kirchenordnung mit, verrichtete die Krönung des Königs und der Königin am 12. August 1537,[3] und am 2. September die Ordination der neuernannten evangelischen Bischöfe oder Superintendenten, wie man sie lieber wollte genannt wissen. Jedem derselben ward ein Stifts-Befehlshaber oder Stifts-Amtmann zur Seite gestellt; damit hängt zusammen die Eintheilung des Landes in Stiftsämter und die auch in kleineren Kreisen bis jetzt noch immer angewendete Einrichtung, einen weltlichen nnd geistlichen Beamten zur Leitung der kirchlichen Angelegenheiten neben einander zu stellen, eine Einrichtung, die einen Grundzug unserer kirchlichen Verfassung bildet (— die Visitatorien —). Es wurde auf dieser Synode zu Kopenhagen auch der Entwurf der Kirchen-Ordinanz oder Kirchen-Ordnung berathen[4] und in des Königs Namen, versehen mit den Unterschriften aller Anwesenden, herausgegeben, datirt vom 2. September, dem Tage der Einweihung der neuen Bischöfe. Gegenwärtig waren dabei aus dem Herzogthum Schleswig: Johannes Slavus oder Vandalus (Wend), Lector zu Hadersleben, der nun Bischof zu Ripen ward, Antonius Keiser,


  1. Carstens hat in den Nordalb. Studien II, S. 152—158 das Wichtigste aus Dr. Johann Bugenhagen's Leben und Wirken zusammengestellt, mit weiteren Hinweisungen auf die Quellen, aus denen eine ausführliche Biographie des hochverdienten Mannes zu schöpfen. Er war geboren 29. Juni 1485 zu Wollin in Pommern, seit 1523 Stadtprediger und nachher auch Professor der Theologie zu Wittenberg. Diesen seinen Platz hat er ungeachtet vielfacher Berufungen nicht verlassen wollen, sondern bis an seinen Tod, der in der Nacht vom 19. auf den 20. April 1558 zu Wittenberg erfolgte, beibehalten.
  2. Balthasar Münter, Symbolae ad illustrandam Bugenhagii in Dania Commorationem. Kopenhagen 1836.
  3. Mohnike hat über diese erste lutherische Königskrönung eine kirchengeschichtliche Monographie herausgegeben: „Die Krönung Christians III. durch Bugenhagen“. (Stralsund 1832.)
  4. Lau in der Reformationsgesch. S. 194 bemerkt, daß der erste Entwurf vielleicht in Hadersleben verfaßt sei. Vgl. Rhode, Samlinger til Haderslev Amts Beskrivelse, p. 71 und 152. Es wurde in Hadersleben eine bezügliche Versammlung von Theologen aus dem Königreiche und aus dem Herzogthum Schleswig abgehalten.