Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/030

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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im Ganzen langsamer fortschritt, jedoch sporadisch sich verbreitete, visitirte zuerst wahrscheinlich Geerd Slewarth, wenigstens hatte er bis 1543 die geistliche Aufsicht auch über das Amt Tondern. Im Bredstedtischen, welches damals und noch lange nachher zum Amte Flensburg gehörte, ist namentlich der Hergang bei der Reformation zu Viöl aufgezeichnet. Es war dort ein alter katholischer Priester Johannes Pernow, der von seiner Weise nicht lassen wollte. Er blieb aber allein bei den Bänken und Bildern in der Kirche, als sein Brudersohn Nicolaus Pernow das Evangelium von einer Anhöhe auf dem Kirchhofe predigte, und um ihn draußen die Gemeinde sich sammelte. Der König ernannte darauf den jungen Pernow zum Pastoren, und der alte wurde in den Ruhestand versetzt. Im Husumschen, auf Nordstrand und in Eiderstedt visitirte Hermann Tast. Als die Visitatoren 1528 nach Nordstrand kamen, hielt Jochim Leve, nachheriger Staller (Oberbeamter), auf seinem Hofe zu Morsum schon einen evangelischen Prädicanten. Die Pellwormer hatten bereits 1525 den M. Johannes Meyer, der hernach lutherischer Prediger in Rendsburg wurde, sich von dem Magistrat zu Hamburg erbeten, um bei ihnen die Reformation zu Stande zu bringen. Dahingegen hatte 1527, am 18. Juni der Bischof Gottschalk v. Ahlefeldt noch den Kirchhof zu Odenbüll, der durch einen Todtschlag entheiligt war, wieder eingeweiht und bei dieser Veranlassung einen 40tägigen Ablaß ertheilt. In Eiderstedt war der Senior des Schleswigschen Domcapitels Otto Ratlow noch 1527 Propst. 1528 werden lutherische Prediger zu Koldenbüttel und Kotzenbüll genannt; zu Tetenbüll aber konnte der erste lutherische Prediger Laurentius Tönnies, der schon 1530 da gewesen sein soll, erst 1544 mit dem katholischen Kirchherrn Nicolaus von Gröningen zu einem Vergleich kommen, wonach dem letzteren ein Theil der Geschäfte verbleiben sollte, namentlich Taufen, Krankenbesuche und die Verfertigung der Testamente, auch ein Theil der Einkünfte. Das Predigen aber solle er einstellen. Er möge entweder einen andern Dienst suchen oder nach Wittenberg gehen, um zu studiren, da er dann wieder solle angenommen werden.

Der Zustand war überhaupt in jener Zeit ein sehr schwankender. Die katholischen Kirchen-Oberen behaupteten ihre alten Gerechtsame, wo und so lange sie konnten. So scheinen im Gottorfischen noch 1527 und in den beiden nächstfolgenden Jahren Bevollmächtigte