Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/012

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  4. Band
3. Band  |  Inhalt des 3. Bandes
<<<Vorherige Seite
[011]
Nächste Seite>>>
[013]
Datei:SH-Kirchengeschichte-3.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Untercommissarien gehoben würden, als baares Geld, goldene Ringe, Silbergeräth, Verschreibungen; selbst Stücke Vieh werden erwähnt, die gegeben werden könnten. Die Zehrungskosten, die auf 60 rheinische Gulden täglich veranschlagt werden, sollen aus den Kisten bezahlt werden. Die Gesammteinnahme solle versiegelt bei dem Herzoge stehen bleiben, bis man aus den benachbarten Fürstenthümern die Erlaubniß zum Ablaß und die Auszahlung desselben erkundet habe. Der dritte Theil der gesammten Einnahme solle bei der schließlichen Abrechnung dem Herzoge verbleiben. Es wurde auf die geleistete Zusage von den Commissarien, Confessionaren und Unterbeamten in ihrem Dienste in Gemäßheit der päpstlichen Bulle ein Eid geleistet. Die feierliche Verschreibung ist unterzeichnet und untersiegelt worden zu Schleswig am Andreastage 1501.

Im Jahre 1513 erging für den Bau der grandiosen Petrikirche in Rom wieder die Verkündigung eines großen päpstlichen Ablasses, und ein solcher wiederholte sich 1517. Es erschien Johannes Angelus Arcembold, um das Geschäft in unserem Lande und in Skandinavien zu betreiben, nachdem er 1516 in Lübeck reiche Ausbeute gehabt hatte[1]. Von da ging er zuerst nach Dithmarschen, welches Land mit Lübeck stets in genauer Verbindung stand. Christian II. ertheilte ihm die landesherrliche Erlaubniß, ließ sich aber dafür eine erhebliche Summe entrichten. Ein Jahr lang machte er in den Herzogthümern und in Dänemark geldreiche Geschäfte, wobei seine Indulgenzbriefe die Clausel, daß sie nur den wahrhaft Reuigen und aufrichtigen Bekennern ihrer Sünden die Sündenvergebung ertheilten, nicht enthielten. Er ging darauf mit geheimen politischen Aufträgen des Königs Christian II. 1518 nach Schweden, wo er den König verrieth und schamlos intriguirte. Dahlmann hat diese Hergänge ebenso bündig als treffend charakterisirt, so daß wir ihn selber hier reden lassen. Er sagt wörtlich[2]: „Schon im Frühling 1518 verlegte der päpstliche Legat Angelus Arcembold seinen Aufenthalt von Dänemark nach Schweden. Er hatte ein Jahr lang Ablaßhandel in Dänemark getrieben und theils an baarem Gelde, theils an Butter und Käse ein so Bedeutendes zusammengebracht, daß die Abgabe von 1120 Gulden rheinisch, die der König


  1. Christiani, Gesch. der Herzogth. unter den Oldenburgern, I, S. 283.
  2. Dahlmann, Gesch. von Dänemark, III, S. 330 ff.