Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/IV

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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2. Bischof Arnold von Lübeck erläßt dem Convent in Cismar eine Schuld von 365 Mark lübsch., mit Rücksicht auf die Reformation seines Klosterlebens gemäß der Regel seines Ordens. 1450, Novbr. 16. 338
3. Bischof Albert von Lübeck beurkundet die Stiftung einer ewigen Vicarie in der neuen Capelle der St. Petrikirche daselbst. 1471, Jan. 17. 340
4. Papst Sixtus IV. bestätigt Christian I. und seinen Nachfolgern als Landesherren in Holstein und Stormarn das Recht der Präsentation zur Dompropstei zu Hamburg. 1474, April 13. 343
5. Päpstliche Verordnung von Sixtus IV. wider wucherliche Geschäfte in den Herzogthümern Schleswig und Holstein. 1474, Juli 1. 346
6. Papst Sixtus IV. bestätigt dem Cantor und Capitel zu Dadersleben dessen Rechte und Privilegien. 1480, April 13. 351
7. Notariats-Instrument über die Wahl des Dompropsten Dr. Gottschalk von Ahlefeldt zum Bischof von Schleswig. 1507, Jan. 26 352
8. Verordnung des Bischofs Gottschalk v. Ahlefeldt zu Schleswig in Betreff der Bestrafung des Meineides. 1515, Jan. 9 360