Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/254
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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denn nun die Frage nach dem Ursprung dieses Unterschiedes. Man möchte vielleicht denken, es sei etwa mit jedem Syssel abgehandelt, allein das trifft nicht zu. Die Wies-Harde, wo der volle Zehnte galt, gehörte zu Istathe-Syssel, welches sonst nur halb zehntete; die Karr-Harde, wo nur der halbe Zehnte eingeführt ward, gehörte zu Ellum-Syssel, welches sonst gleich Barwith-Syssel den ganzen Zehnten gab. Oder wäre Rücksicht auf die Beschaffenheit des Landes genommen, da einige Gegenden den vollen Zehnten nicht hätten leisten können? Dann würde die Abtheilung anders ausgefallen sein. Die Wies-Harde z. B. ist gar nicht besseren Bodens als die Uggel-Harde. Es bleibt dies dunkel. Eine Annahme zur Erklärung wäre die, daß in einigen Gegenden vielleicht die Widersetzlichkeit stärker gewesen und dann bei Unterdrückung des Aufstandes eine härtere Zehntenleistung auferlegt worden als denjenigen, welche sich in Zeiten auf Verhandlungen eingelassen. Von einem Hergang solcher Art anderswo, der doch zur Erläuterung dienen könnte, wird berichtet in der Lievländischen Chronik[1]. Dort hatten sich 1211 einige der Liven empört. Als sie bezwungen waren und um Gnade baten, ward ihnen diese ertheilt, unter der Bedingung, daß sie statt einer ihnen anfangs auferlegten Geldbuße sich zum Zehnten verstehen sollten, was sie auch thaten (freilich in der trüglichen Hoffnung, im nächsten Jahre schon mit Hülfe der Esthen die Deutschen aus dem Lande zu treiben). Daraus entstand nun eine Verschiedenheit, indem diese zehnten mußten, andere aber, die Liven des Bischofs, sowie die Letten und Ydumäer, die sich nicht empört hatten, dabei gelassen wurden, ein Maß Korn von jedem Landbesitz zu entrichten, wozu sie ein Jahr vorher sich verstanden hatten.
XIV.
Bemerkungen über die Bauart und Einrichtung der Kirchen.
Als nach und nach die Zahl der Kirchen sich mehrte, indem das Christenthum hier zu Lande festen Fuß gefaßt hatte, fing man
- ↑ Arndt I, 102-103.