Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/202

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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des funfzehnten Jahrhunderts ernstliche Händel mit dem damaligen Scholasticus Hermann Dwerch; worauf wir indessen hier nicht weiter eingehen wollen.

In Hamburg[1] begann man am Anfange des funfzehnten Jahrhunderts deutsche Schulen anzulegen, aber im Widerspruch mit dem Scholasticus Friedrich Deys, der deshalb bei dem Papste klagte. Und Bonifacius IX. erließ im Jahre 1402 eine Bulle zum Schutze des hergebrachten Privilegiums der Scholasterie, wonach alle geheimen und ungewöhnlichen Schulen geschlossen werden sollten, und die Widersetzlichen mit Interdict, Suspension und Excommunication bedroht wurden. Die desfallsigen Streitigkeiten haben in der That bis zur Reformation nicht ganz aufgehört. Aber gewiß ist es, daß seit 1432 mit Bewilligung des Rathes in Hamburg solche deutsche Schreibschulen bestanden, wenn auch mit dem Scholasticus deshalb noch viel gestritten ward. Die Geschichte dieser Streitigkeiten, die manches Merkwürdige berichtet, müssen wir jedoch übergehen. Daneben gab es, was urkundlich feststeht, noch allerlei Privatschulen, Winkelschulen, Klippschulen.

Was den Mädchenunterricht betrifft, so geschieht in Hamburg schon vor der Reformation der dafür vorhandenen Privatanstalten besondere Erwähnung. Wie weit daselbst die Beghinen sich der weiblichen Kindererziehung angenommen haben, ist nicht klar. Daß sie es anderswärts gethan haben, ist aber bekannt, und das gilt vielleicht auch von mehreren kleineren Städten in Holstein. Es ist kaum zu bezweifeln, daß auch bei uns in einzelnen Beghinenhäusern oder Schwesterconventen für den Unterricht der Mädchen gewirkt worden ist. Daß das Hamburgische Nonnenkloster zu Harvstehude mit seiner weiblichen Erziehungsanstalt sich einen guten Namen gemacht hat, ist oben in der Geschichte dieses Klosters nicht unerwähnt geblieben. Von dem mit der Stadt Hamburg in genauer Verbindung stehenden Kloster zu Reinbek möchte Aehnliches gelten. Aber gleichfalls in den übrigen Nonnenklöstern unseres Landes werden solche Erziehungsanstalten oder Töchterschulen gewesen sein. Das Verhältniß und die Benennung der „Schulfräulein“ in den Damenstiftern nach der Reformation erinnert bei uns noch daran. Im S. Johanniskloster der Benedictinerinnen zu Schleswig war eine


  1. E. Meyer S. 143 ff.