Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/170

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Vorsteher. Die Zahl der weltlichen Mitglieder läßt sich nicht angeben. Die feierlichen Versammlungen scheinen zweimal jährlich Statt gefunden zu haben, und dazu war ein eigenes Kalandshaus nördlich von der Capelle, mit Betten, Haus- und Küchengeschirr u. s. w. versehen, welches an einen Oeconomen eingethan gewesen zu sein scheint. Aus der Art, wie die Zusammenkünfte noch nach der Reformation, als schon seit 1544 der Kaland in ein Consistorium umgewandelt war, gehalten wurden, wird man auf die früheren Zeiten znrückschließen können. Es wurde an zwei Tagen nach beendigtem Gottesdienste eine Mahlzeit gehalten, und zu diesem Behuf für die 14 damaligen Kalandsherren angeschafft: ein Ochse, 3 Tonnen Hamburger Bier, womit man nicht einmal ausreichte, für 10 Mark Brot, 2 Tonnen Hafer, 10 Pfund Butter, für 5 Mark Fische, demnächst Ingwer, Pfeffer, Rosinen, Zucker, Käse, Senf, Safran u. s. w. und die Kosten wurden berechnet auf 137 Mark 8 ½ Schilling, zu einer Zeit, als ein Ochse nur 28 Mark 14 Schilling kostete. Der Küster schmückte das Kalandshaus mit Maien aus und bekam dafür 4 Schilling. Damals wurde nur einmal jährlich Kaland gehalten, Montags und Dienstags nach Trinitatis.

2. Von dem Kaland zu Kiel sind die Statuten aufbehalten[1], und man lernt daraus die Einrichtung kennen. 1334 am Neujahrstage ward diese Brüderschaft „de Prester-Kaland“ zur Ehre Gottes, seiner Mutter Maria, S. Johannis des Täufers und aller Heiligen Gottes zur Seligkeit aller Brüder und Schwestern gestiftet, damit sie unter einander ihrer guten Werke theilhaftig werden möchten. Der Herren oder Priester sollten 24 sein, doch durfte man diese Zahl auch vermehren. Der Laien sollten auch 24 sein, und jeder durfte seine Hausfrau mit aufnehmen lassen. Das Eintrittsgeld betrug 2 Mark 4 Schilling und noch 4 Schilling zu den Lichtern. Zweimal jährlich Zusammenkunft. Die Priester sollten dann die Vesper singen und Vigilien halten, und die Laien und Schwestern dabei gegenwärtig sein; ferner die Metten und Messen sollten die Priester ehrlich singen helfen, und der zuletzt Aufgenommene an dem Altare des Kalands am Dienstag eine Seelmesse singen, wobei der Baldachin (Boldyk) des Kalands entfaltet und die Kalandslichter


  1. Liber fundationis, regularum et incrementorum Kalendarum Kilonensium bei Westph. III, 559 ff.