Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/126
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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte | |
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Es läßt sich zusammenzählen, daß zu der Provinz gehörten 28 Klöster in Dänemark, Schleswig und Schonen mitbegriffen, worunter 2 Frauenklöster der Clarissinnen, 16 in Schweden, 6 in Norwegen, zusammen 52.
Die Franciscaner-Klöster zu Hamburg und Lübeck waren früher gestiftet als die jener Provinz angehörigen. Die Gründung des Franciscaner-Klosters zu Lübeck fällt bereits in das Jahr 1225; zu der demselben angehörigen S. Catharinen-Kirche hat aber erst 1335 der Bischof Hinrich Bokholt den Grund gelegt, und 1353, drei Jahre nachdem der schwarze Tod grassirte, ist das Kloster erweitert. Das Franciscaner-Kloster zu Hamburg aber verdankt seine Gründung dem Grafen Adolph IV. von Holstein, der in Folge des Sieges bei Bornhöved 1227 dasselbe der Maria Magdalena zu Ehren erbaute und selbst sich mit zwei Rittern von Gykau am 13. Aug. 1240 in dieses Kloster als Laienbruder begab. Er beschloß darauf, in den geistlichen Stand zu treten, holte in Rom am 22. April 1244 sich die päpstliche Dispensation dazu, ward darauf zum Subdiaconus und selbigen Jahres zum Diaconus geweiht, ging von Rom zu Fuß nach Holstein, wo er am 20. Dec. vom Bischof Johann zu Lübeck die Priesterweihe empfing. Nachdem er 1245 am Sonntage omnis terrae, d. i. am zweiten nach Epiphanias, in einer kleinen Capelle der Franciscaner an der Swentine seine erste Messe gelesen hatte, hielt er die zweite Messe zu Hamburg in der Klosterkirche zu S. Maria-Magdalena und begab sich darauf in das von ihm erbaute Kloster zu Kiel, wo er auch begraben liegt. In dem Hamburger Kloster aber ward ihm ein Denkmal errichtet[1].
In dem Franciscaner-Kloster zu Kiel, wie erwähnt von Graf Adolph IV. gegründet, zwischen 1246 und 1260 erbaut, in welches er selbst sich begab, wurde er auch 1261 begraben vor dem Altar der Kirche unter einem noch vorhandenen Stein[2]. Daneben die Gräfin Anna, Adolphs VII. Gemahlin, 1415. Ueberhaupt wählten,
- ↑ Eine Abbildung dieses Denkmals bei Staphorst im 2. Bande des ersten Theils zu S. 36; auch in Westphalen mon. ined. Vergl. d. IV. Tab. 30. (R. F. A. Hartmann) Adolph der Vierte. Hamburg 1818.
- ↑ Die stark verschlissene Inschrift dieses Grabsteins ist von Michelsen vollständig entziffert und berichtigt mitgetheilt in dem zweiten Jahresbericht der Gesellschaft für S. H. L. Alterthumskunde. Sie lautet in ihrem Mönchslatein: quondam nostrorum pater et speculum dominorum laus holtsatorum comes adolphus regula morum. Hic situs est flos florum et honos et gemma bonorum. Sertum donorum cui contulit ordo minorum. Ne fraus prauorum seducat demoniorum. Nos per iustorum conducat ad alta polorum.