Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/054

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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halten, Montags für die Gläubigen in Gott verstorben, Donnerstags vom heiligen Leichnam Christi, Sonnabends von der heiligen Jungfrau Maria. Auch sollte er dem Kirchherrn oder dessen Stellvertreter bisweilen beim Gottesdienst helfen, wenn dies von ihm begehrt würde, auch einen Sermon zum Volke thun, wofür ihm der Kirchherr oder dessen Stellvertreter eine Mahlzeit geben sollte, desgleichen des Herrn Leichnam und das heilige Oel zu den Kranken tragen, wofür ihm jedesmal vom Kirchherrn oder dessen Vertreter ein Witte (d. i. 4 Pfennige) gegeben werden sollte. Man sieht, daß es darauf abgesehen war einen Capellan zu erlangen mittelst dieser Stiftung. Der Vicarius sollte persönlich bei seiner Vicarie sein, nicht zwei Monate auf einmal sich davon entfernen bei Verlust seines Lehns. Der Vicarie wurde auch Haus und Hof mit Zubehör beigelegt. Das Patronatsrecht (jus patronatus dat is de Gerechticheyt de Vicarie tho verlenende) sollte zum ersten Mal sein bei dem würdigen Herrn Paul Rode als erstem Besitzer derselben, dem Kirchherrn, den Kirchgeschwornen und den Vorstehern der Gilde insgesammt, zum andern Mal bei dem Propsten, der Frau Priörin und den Klosterjungfrauen zu Preetz, dann wieder bei dem Kirchherrn, Kirchgeschwornen und Gildevorstehern, darauf wieder beim Kloster, und so beständig wechseln „de eyne Reise umme de anderen“. Die Patrone sollten eine genügende Person, die Priester wäre, oder innerhalb eines Jahres zu einem Priester ordinirt werden könnte, dem Bischof von Lübeck präsentiren, damit derselbe ihn einsetze. Zum ersten Mal aber setzte der Bischof Herrn Paul Rode, ewigen Vicarius der Kirchspielskirche Lütkenburg, zu dieser neuen Vicarie in Schönberg ein. Es ist dies derselbe Paul Rode, der nachher Klosterpropst zu Preetz wurde. — Zu diesem S. Jürgens-Altar in Schönberg wurde 1523 noch eine Vicarie mehr gestiftet. Die bischöfliche Bestätigung darüber ist nicht ganz vollständig mehr erhalten[1]. Herr Detlev Seestede, Propst zu Preetz und Eutin, Domherr zu Lübeck, und Vorsteher des gedachten Altars, hatte darauf angetragen, daß, da „etliche gude innige Minschen“ soviel zusammengebracht, daß die Rente 24 Mark lübsch jährlich betrüge, davon eine neue Vicarie gestiftet werden möchte, wozu auch Detlev Seestede und der Convent zu Preetz ein Haus gegeben. Diese


  1. S. H. L. Urk. Samml. S. 351-353.