Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/033

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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abgesondertes Einkommen hatten. So war die beliebte Zwölfzahl, durch die apostolische geheiligt, erreicht, und nach einer Verfügung von 1432 sollte es dabei sein Bewenden haben. Das Collegiatstift war im Kleineren ein Abbild des Domcapitels, aus dessen Mitte der Bischof einen zum Propsten des Collegiatstifts zu ernennen sich vorbehielt. Die Wahl ihres Dechanten ward aber den Canonicis freigelassen. Es gab unter den Canonikern 1441 auch einen Cantor, Scholasticus und Thesaurarius. Auch darin ahmte man dem Domcapitel nach, daß man Vicare anstellte zur Abwartung des Gottesdienstes. Es wurden für diese an gewissen Altären Präbenden gestiftet. Ihnen ward auferlegt täglich Eine Messe zu lesen, den Horis beizuwohnen, und dem Dechanten Gehorsam zu leisten. Die Errichtung der Vicarien schritt von 1333 bis 1511 fort, so daß deren vierzehn wurden. Die Canonici aber gaben die gemeinsame Lebensart auf, wurden saeculares, zogen auseinander und erhielten ihre besonderen Wohnungen oder Curien, deren sieben waren. So richtete Bischof Heinrich II. es schon 1332 ein und befreite die Curien von allen Lasten. Eine dieser Curien ist später Pastorathaus geworden. Auch die Vicare hatten zum Theil ihre Häuser. Es finden sich auch Vice-Vicare oder Vicarii-Vicariorum. So ging auch hier alles den Gang, der einmal eingeschlagen war. Die Hauptsache war das Einkommen (beneficium), Nebensache das Amt (officium).[1]

Von dem Collegiat-Stift zu Hadersleben hielt man bis auf unsere Tage die meisten Nachrichten für verloren gegangen. Jedoch die vor wenigen Jahren erfolgte Publication einer betreffenden Urkundensammlung[2] liefert nöthiges Material zur Geschichte des


  1. Ueber die innere Einrichtung des Stifts und Vertheilung der Einkünfte theilt Ukert in den Annalen der Residenz Eutin noch Einiges mit S. 31, 36. — Hauptquelle ist aber nunmehr und für eine neue und genauere, mehr eingehende Darstellung unentbehrlich, das sorgfältig von Leverkus redigirte „Urkundenbuch des Bisthums Lübeck“, erschienen in 4. zu Oldenburg 1856.
  2. C. F. Wegener, Aarsberetninger fra det Kongelige Geheimearchiv. Kopenh. 1859. Bd. II. Tilläg. S. 3—72. Actenstücke zur Gesch. des Collegiat-Capitels in Hadersleben, gesammelt von C. M. A. Matthiessen, auch separat herausgegeben.