Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/185

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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durch noch eine andere, sonst unvollständigere, der Baumeister habe zugleich die Johannis-Kirche auf Föhr und die zu Hattstedt in Bau gehabt und sei von einer zur andern auf einem weißen Pferde geritten .[1] Daß überhaupt mehrere der Hauptkirchen in Nordfriesland gleichzeitig in Angriff genommen worden, mag an sich nicht unglaublich sein und die Sage davon konnte sich am leichtesten dadurch erhalten, wenn man das Hin- und Herreiten zur Ebbezeit zwischen verschiedenen ziemlich entlegenen Oertern als vormals möglich im Gedächtniß aufbewahren wollte. Ist aber eine unter jenen Kirchen in Eiderstedt gewesen, so können wir die anderen auch nicht so ganz frühzeitig setzen, denn über die Erbauung der ersten Kirche in den südlichsten Friesischen Gegenden haben wir eine bestimmte, und wie es scheinen will, glaubwürdige Angabe in der alten Eiderstedter Chronik :[2] „Anno Christi 1103 in der vasten an S. Benedictusdage ward gebuwet eine holten Capelle by Wittendunen in de ere S. Magni vp Taten Eskels Land vnde ward genömet Tatinghen vnde was dat erste Gadeshus in Spadenland.“ - Die Chronik fährt nun fort: „Anno 1109 do wart gebuwet eine holtene Capelle op deme Cleve by deme Garsande an de ere S. Christiani vnde Marie Magdalene vnde S. Bartholomei. Anno 1113 do flogen de Boyemanns eren Karkheren doet geheten Her Harmen Lütke. Darumme worden se berovet erer leenware .[3] Vnde darna worden gebuwet düsse nageschrevene Capellen vom der Capellen vppe Cleve alse Poppenbüll, Tetenbüll, Osterhever, Katrinherde, Welte vnde Bulrewyk. Anno 1117 do vorgink de Capelle vppe Cleve vnde ward wedder eine ander Stenkarke gebuwet vppe Garsand in


  1. Thomas „Strand- und Haidebilder“ S. 4.
  2. Chronicon Eiderostad. Staatsb. Mag. IX. 696, mitgetheilt von Michelsen.
  3. Leenware. Das will sagen ihres Rechts einen Priester anzunehmen. Heimreich Nordfr. Chronik S. 111. 112 meldet bei Garding: „Und weil die Bojemans oder wie andre melden die Bojen Grödemans, so auf der Gröde gewohnet, Anno 1113 ihren Prediger Herr Herrmann Lütken, darumb das er nicht nach ihnen mit dem Gottesdienst hatte gewartet, für dem Altar erschlagen, als haben sie deßhalben das Jus Patronatus verlohren und daneben eine schwere Geldstraffe geben müssen.“ — Erst 1603 haben die Gardinger das verlorene Recht von der Landesherrschaft wieder erkauft.