Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/109

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Nun aber eröffnete sich diesem ein fernerer Wirkungskreis, nämlich in Schweden das Evangelium zu verkündigen. Es mag genügen dies nur überhaupt hier zu erwähnen; das Nähere darüber, hinsichtlich dessen neuere Geschichtsschreiber überdies manche Zweifel im Einzelnen erhoben haben, gehört nicht hieher. Während der Klosterbruder Witmar ihn dahin begleitete, ward ein anderer, Gislemar einstweilen zu Harald gesandt, der indessen wohl um diese Zeit sich in seinem Friesischen Lehn aufgehalten haben wird. Er ist wohl überhaupt nicht mehr nach Dänemark zurückgekehrt, sondern erscheint später in den Niederlanden als einer der Dänischen Häuptlinge, die dort zu besonderem Ansehen gelangten und beträchtliche Länderstrecken inne hatten .[1]

Der glückliche Erfolg der Schwedischen Mission bahnte dem Ansgar übrigens bei seiner Rückkehr den Weg zu einer höheren kirchlichen Würde, und somit zu einem sowohl ausgedehnteren, als auch mehr gesicherten Wirkungskreise. Der Plan Karl des Großen, in Hamburg ein Erzbisthum für die nördlichsten Gegenden seines Reichs zu errichten, ward wieder aufgenommen, und Ansgar war dazu ausersehen diese Würde zu bekleiden. Es soll dies bereits 831 auf einer Reichsversammlung geschehen sein. Doch unterliegt die Zeitbestimmung einigen Schwierigkeiten, indem die Angaben verschieden sind ,[2] was wohl darin zum Theil seinen Grund hat, daß eine Zeit zwischen der Ernennung und Einführung verstrich. Er ward geweiht durch den Erzbischof Drago von Metz (einen Bruder des Kaisers), der die Würde eines Erzcapellans bei Hofe bekleidete, in Gegenwart der Erzbischöfe von Rheims, Trier und Maynz, sowie anderer Bischöfe, unter welchen namentlich auch Helingund von Verden und Willerich von Bremen als assistirend und beistimmend erwähnt werden. Dies darum, weil diese beiden die überelbischen Gegenden, in welchen der Sprengel des Ansgarius ausgelegt wurde, bis dahin unter ihrer Aufsicht hatten. Dieser erzbischöfliche Sprengel begriff aber vom Sachsenlande nichts weiter als Stormarn, das eigentliche Holstein und Dithmarschen, folglich nur einen verhältnißmäßig kleinen Bezirk, der noch fester kirchlicher Einrichtungen ermangelte,


  1. Vgl. vorhin im 2. Capitel.
  2. S. darüber den 6. Excurs bei Kraft a. a. 0. S. 78—80.