Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/077

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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als hier besonders hervortretend bereits das Volk der Obotriten [1] genannt. Der Umfang des ihnen zugehörigen Landes ist aber nach den bisherigen Untersuchungen nicht mit völliger Genauigkeit anzugeben, weil ihr Name manchmal auch über andere kleinere Volksstämme ausgedehnt wird, jenachdem die Herrschaft der Obotritischen Fürsten sich zu Zeiten weiter erstreckte. So werden namentlich die Polaber um Ratzeburg ihnen manchmal zugezählt, dann wieder von ihnen unterschieden. Imgleichen erscheinen mit ihnen vereinigt später die Kissiner' um Rostock, nachdem dieselben sich von der Verbindung mit den südlicheren Redariern losgesagt; ferner auch die Warnaber oder Warnaver, insofern man darunter die Bewohner des nachher unter dem Namen Wenden hervortretenden Landes am Flusse Warnow verstehen darf, wie gewöhnlich geschieht ,[2]denn jedenfalls reichte später wenigstens das Obotritenland, dessen Hauptstadt Meklenburg (Rerik, daher sie auch wohl Rereger hießen) war, über diese Gegenden hin bis Malchow, von wo an denn nun weiterhin andere Slavische Völkerschaften wohnten, die unter dem Namen der Wilzen


  1. Abodriti findet sich auch häufig. Alfred im 9. Jahrh. nennt sie in seiner Angelsächsischen Länderbeschreibung Apdrede. - Auch im Fränkischen Slavenlande kommen Obotriten vor mit dem Beinamen Predenecenti. Wie diese mit jenen an der Ostsee zusammenhängen, und ob nicht der Beiname vielleicht anders zu lesen sei, etwa Redenzuinidi (Redniz-Wenden), muß dahingestellt bleiben.
  2. Die Annahme, daß die Warnavi, welche man vielfältig mit den in der Geschichte häufig auftretenden Warnern (die aber Germanischen Stammes waren) in Verbindung gesetzt hat, grade am Flusse Warnow zu suchen seien, ist nicht sicher. Die päpstliche Bulle von 1189 über die erweiterten Gränzen des Stifts Schwerin (Westph. IV, 897) führt vom Müritz-See und der terra Veprowe (benannt von Vipperow an gedachtem See) die Linie weiter mit den Worten: ad terram, quae Warnowe dicitur, includens et terram Warnowe cum omnibus terminis suis ex utraque parte fluminis quod Eldena dicitur usque ad castrum quod Grabou nuncupatur, ipsum flumen transiens etc. Unweit Grabow an der Elde ist noch das Kirchdorf Warnow und es ergäbe sich also eine weit südlichere Lage für das Land der Warnower, mit welchen doch schwerlich die deutschen Warner eine Verbindung haben. Vgl. Rudolf Usinger über die Wariner und Wagrier. In der Zeitschr. für die Gesch. der Herzogtümer. Bd. II. S. 42 ff.