Schlesien/Politische Einteilung 1741-1940
Politische Einteilung
Zeit der Habsburger Monarchie (bis 1741)
Am Ausgang der österreichischen Zeit war Schlesien ein Nebenland der Habsburger Monarchie und in Böhmens lehnsrechtlicher Abhängigkeit. Es stellte keinen einheitlichen Territorialstaat, sondern die Gesamtheit der nachfolgenden größeren und kleineren politischen Gebilde dar, die sich seit den Tagen erster piastischer Herrschaft in Schlesien durch fortgesetzte Erbteilungen allmählich entwickelt hatte:
- Erbfürstentümer (von der Krone Böhmen nach dem Aussterben einzelner Piasten als erledigte Lehen eingezogen):
- Bistumsland Neiße-Grottkau,
- Mediatfürstentümer (freigewordene, aber wieder an fremde Fürstenhäuser weiterverliehene Fürstentümer):
- Freie Standesherrschaften:
- freie Minderherrschaften und königliche freie Burglehen (gegenüber den vorhergehenden ohne das Recht landständischer Vertretung und im Besitz unbedeutenderer Ländereien:
- Herrschaft Bielitz
- Herrschaft Oderberg
- Herrschaft Friedeck
- Herrschaft Gut und Stadt Freystadt
- Gut Deutschleuthen
- Gut Steubendorff
- Gut Olbersdorff
- Herrschaft Loslau
- Gut Roy
- Gut Reichwaldau
- Herrschaft Freudenthal
- Stadt Troppau
- Herrschaft Freyhan
- Herrschaft Sulau
- Herrschaft Goschütz
- Halt Großburg
- Burglehen Lissa
- Burglehen Auras
- Burglehen Krolkwitz
- Burglehen Bogenau
- Burglehen Rommenau
- Burglehen Malckwitz
- Burglehen Groß Peterwitz
- Burglehen Kraicka.
Teilung nach dem 1. Schlesischen Krieg (1741)
Im Ergebnis der Schlesischen Kriege wird Schlesien 1741 in zwei Teile geteilt:
Dieser Artikel behandelt im folgenden den preußischen Teil Schlesiens.
Schlesien als Teil Preußens 1741 bis 1945
1741
Friedrich II teilte den von ihm eroberten Teil Schlesiens in die beiden Regierungsdepartements
Gleichzeitig führte er die Kreisverfassung der mittleren preußischen Provinzen auch in Schlesien ein. Oberschlesien behielt noch über ein Jahr lang seine alte Landesverfassung bei. Erst 1743 war die Bildung der elf oberschlesischen Kreise abgeschlossen, die ebenfalls dem Regierungsdepartement Breslau unterstellt wurden. Die Provinz Schlesien unterstand (im Gegensatz zu den anderen preußischen Provinzen) nicht dem Berliner Generaldirktorium, sondern ein Provinzialminister mit Sitz in Breslau leitete ein eigenes Sonderministerium (Regierungsdepartement). Dieses unterstand dem König direkt. [Bearbeiten]
1795
Als Ergebnis der dritten Teilung Polens kam ein Gebiet nordwestlich von Krakow, das Neu-Schlesien genannt wurde, an Preußen, was es aber kurz darauf im Rahmen des Tilsiter Friedens ans Herzogtum Warschau wieder abgeben mußte. [Bearbeiten]
1815
Auf dem Wiener Kongress im Jahr 1815 musste Sachsen einen großen Teil seines Besitzes an Preußen abtreten. Das betraf u.a. die Niederlausitz und fast zwei Drittel der Oberlausitz, welche an die Provinz Schlesien angegliedert wurden.
Eine territoriale Neuordnung und Reform der Behördenorganisation in Preußen erfolgte mit einer Verordnung vom 30. April 1815. Es wurden vier Regierungsbezirke in der Provinz Schlesien gebildet: der Bezirk der Regierung in Mittelschlesien zu Breslau, der Bezirk der Regierung in Niederschlesien zu Liegnitz, der Bezirk der Regierung in Oberschlesien zu Oppeln, der Bezirk der Regierung im schlesischen Gebirge zu Reichenbach. [Bearbeiten]
1820
Am 8. April 1820 wurde der Regierungsbezirk Reichenbach aufgelöst. Die Kreise wurden auf die Regierungsbezirke Liegnitz und Breslau aufgeteilt. [Bearbeiten]
1919
1919 wurde Schlesien in zwei Provinzen aufgeteilt: Niederschlesien, bestehend aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz, und Oberschlesien, früher Regierungsbezirk Oppeln. Die Begriffe "Nieder" und "Ober" beziehen sich auf den größten Fluß Schlesiens, die Oder. [Bearbeiten]
10. Januar 1920
Hultschiner Ländchen (südlicher Teil des Landkreises Ratibor, Regierungsbezirk Oppeln) an Tschechoslowakei. [Bearbeiten]
14. Oktober 1919
Teilung der Provinz Schlesien in die Provinzen Ober- und Niederschlesien. Der Provinz Oberschlesien werden vorläufig die Kreise des Regierungsbezirk Oppeln zugeteilt.
20. Oktober 1921
Pariser Schiedsspruch über die Teilung Oberschlesiens.
15. Mai 1922
Deutsch-Polnisches Genfer Abkommen.
15.06.1922
Gebietsübergabe an Polen aufgrund des Genfer Abkommens.
25. Juli 1923
Gesetz über Grenzziehung zwischen Ober- und Niederschlesien. Oberschlesien besteht aus Regierungsbezirk Oppeln, Niederschlesien aus Regierungsbezirk Breslau und Regierungsbezirk Liegnitz.
21. März 1938
Gesetz über die Vereinigung Oberschlesiens (Regierungsbezirk Oppeln) und Niederschlesiens. (Regierungsbezirk Breslau und Liegnitz) zur preußischen Provinz Schlesien mit Wirkung vom 01. April 1938.
01. April 1938
Vereinigung von Ober- und Niederschlesien zur Provinz Schlesien.
Angliederung des Kreises Fraustadt der aufgelösten Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen und einiger weniger Gemeinden des Kreises Bomst.
15. April 1939
Angliederung des Hultschiner Ländchens (seit 1920 Tschechoslowakei).
28. September 1939
Vereinbarung zwischen Rußland (UdSSR) und Deutschland über die Teilung Polens.
01. September 1939 - 27. September 1939
Nach dem Polenfeldzug wurden die 1922 polnisch gewordenen früheren deutschen Gebiete wieder in die Provinz Schlesien eingegliedert einschließlich des Olsagebietes (Landkreis Teschen) und urpolnischer Kreise Bendzin, Olkusch, Saybusch, Stadt Sosnowitz, Kreis Zawiercie. Diese wiedereingegliederten bzw. besetzten Gebiete wurden im neu gebildeten Regierungsbezirk Kattowitz zusammengefaßt mit Ausnahme des Hultschiner Ländchens, das wieder in den Landkreis Ratibor (Regierungsbezirk Oppeln) eingegliedert wird. -- Anmerkung zum Olsagebiet: Der aufgrund des Vertrages von St. Germain 1919 an die Tschechoslowakei gefallene Teil wird 1938 von Polen annektiert und 1939 von Deutschland besetzt.
20. Dezember 1940
Gesetz über die Teilung der Provinz Schlesien in Ober- und Niederschlesien. Oberschlesien besteht jetzt aus den Regierungsbezirken Oppeln und Kattowitz.