Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XVII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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Das Staatsministerium ist zusammensetzt:

a) aus dem Präsidenten des Staatsministeriums.
    Unter der oberen Leitung des Präsidenten des Staatsministeriums stehen die
    General-Ordenskommission, die Staatsarchive und das Gesetzsammlungsamt.

b) aus den Chefs folgender 9 Ministerien:

  1. des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten,
  2.   "   Finanzministeriums (mit der Generalstaatskasse).
    Von dem Finanzministerium ressortieren:
    die General-Lotteriedirektion,
    die Münze,
    die Generaldirektion der allgemeinen Witwen-Verpflegungsanstalt,
    die Direktion für die Verwaltung der direkten Steuern in Berlin,
    die Oberzolldirektion in Berlin,
    das Haupt-Stempelmagazin.
          Dem Finanzminister sind untergeordnet die Seehandlung und die Preußische Zentral-Genossenschaftskasse; seiner oberen Leitung unterliegt die Hauptverwaltung der Staatsschulden mit der Staatsschuldentilgungskasse, der Kolltrolle der Staatspapiere und dem Staatsschuldbuchbureau.
  3. des Ministeriums der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten.
  4.   "           "        für Handel und Gewerbe.
  5.   "           "        des Innern mit der Statistischen Zentralkommission sowie dem Statistischen Landesamt, der Prüfungskommission für höhere Verwaltungsbeamte, dem Polizeipräsidium zu Berlin und dem Domkapitel zu Brandenburg (Havel).
  6. des Justizministeriums.
  7.   "   Kriegsministeriums.
  8.   "   Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
  9.   "   Ministeriums der öffentlichen Arbeiten.

III. Andere Zentralbehörden sind:

a) der Evangelische Oberkirchenrat.

b) die Staatsschulden-Kommission.

c) die Oberrechnungskammer (mit dem Sitz in Potsdam).

      Für die innere Verwaltung zerfällt der Staat außer dem Stadtkreis Berlin in:

        36 Regierungsbezirke,

        105 Stadtkreise und

        487 sonstige Kreise einschließlich 4 Oberämtern (Hohenzollern).

      An der Spitze jeder der Provinzen steht der Oberpräsident (Oberpräsidium). Demselben sind die Regierungspräsidenten der Regierungsbezirke unterstellt. Den Stadtkreisen stehen Oberbürgermeister bzw. Erste Bürgermeister und den übrigen Kreisen Landrate (in Hohenzollern Oberamtmänner) vor. Die näheren Angaben über die Einteilung der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden sind unter den einzelnen Provinzen zu ersehen.

      Im ganzen zusammengefaßt, sind in Preußen nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 vorhanden:

1.276 Städte,
35.971 Landgemeinden und
15.368 Gutsbezirke.

Brandenburg.

      Farben: Rot-Weiß.

      Die Provinz Brandenburg umfaßt inkl. Berlin ein Gebiet von 39.905,22 qkm und hatte nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 6.163.873 Einwohner, wovon auf das männliche Geschlecht 2.986.222 und aus das weibliche Geschlecht 3.177.651 Personen entfallen. Die durchschnittliche Bevölkerung beträgt sonach 154 Einwohner auf 1 qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 3.389.115 Einwohner inkl. Berlin.
" " 1890 4.120.470 "
" " 1900 4.997.358 "
" " 1905 5.572.004 "