Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/XLIII

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Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911
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  1. Landgericht Konstanz mit den Amtsgerichten:
    Donaueschingen,
    Engen (Baden),
    Konstanz,
    Meßkirch,
    Pfullendorf,
    Radolfzell,
    Stockach,
    Ueberlingen und
    Villingen (Baden).
  2. Landgericht Mannheim mit den Amtsgerichten:
    Mannheim,
    Schwetzingen und
    Weinheim.
  3. Landgericht Mosbach mit den Amtsgerichten:
    Adelsheim,
    Boxberg (Baden),
    Buchen,
    Eberbach (Baden),
    Mosbach (Baden),
    Neckarbischofsheim,
    Tauberbischofsheim,
    Walldürn und
    Wertheim.
  4. Landgericht Offenburg mit den Amtsgerichten:
    Achern,
    Bühl (Baden),
    Gengenbach,
    Kehl,
    Lahr (Baden),
    Oberkirch (Baden),
    Offenburg (Baden),
    Triberg und
    Wolfach.
  5. Landgericht Waldshut mit den Amtsgerichten:
    Bonndorf (Schwarzwald),
    Säckingen,
    St. Blasien,
    Schönau (Wiesental),
    Schopfheim und
    Waldshut.

Großherzogtum Hessen.

      Hauptstadt: Darmstadt 87085 Einw.

      Landesfarben: Weiß-Rot.

Statistisches.

      Das Großherzogtum Hessen besteht aus zwei LandesteiIen, von denen der südliche die Provinzen Starkenburg und Rheinhessen umfaßt und der nördliche die Provinz Oberhessen bildet. Insgesamt umfaßt das Land ein Gebiet von 7.688,82 qkm mit 1.282.123 Einwohnern (639.252 männliche und 642.871 weibliche Personen) laut Feststellung der Volkszählung vom 1. Dezember 1910. Es ergibt dies eine durchschnittliche Bevölkerung von 165 Einwohner pro qkm.

      Bei früheren Volkszählungen wurden ermittelt:

im Jahre 1880 935.409 Einwohner
" " 1890 991.997 "
" " 1900 1.118.979 "
" " 1905 1.209.175 "

      Die Zunahme innerhalb der letzten 5 Jahre betrug sonach 72.948 Einwohner (= 6,03%).

      Die Verteilung der Bevölkerung nach Religionsbekenntnissen auf Grund der Zählungsergebnisse von 1910 war bei Drucklegung dieses Werkes noch nicht festgestellt. Nach der Volkszählung von 1905 betrug dieselbe:

803.195 Evangelische,
372.894 Katholische,
24.696 Israeliten sowie
8.390 anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose.

Landesvertretung.

      Erblich konstitutionelle Monarchie, Verfassungs-Urkunde vom 17. Dezember 1820, abgeändert am 27. Juni 1900, 26. März 1902 und 3. Juni 1911. Staatsoberhaupt: Großherzog Ernst Ludwig geb. 25. November 1868.

      Die Landstände zerfallen in zwei Kammern, welche alljährlich zusammentreten. Die Erste Kammer setzt sich zusammen aus

    • den volljährigen Prinzen,
    •    "  Häuptern der standesherrlichen Familien,
    • dem Senior der Familie v. Riedesel,
    •    "   evangelischen Prälaten,
    •    "   katholischen Landesbischof,
    • einem Mitglied des akademischen Senats der Landesuniversität Gießen,
    •    "         "        großen Senats der Technischen Hochschule in Darmstadt,
    • 2 Abgeordneten des grundbesitzenden Adels,
    • 12 auf Lebenszeit vom Großherzog ernannten Mitgliedern,
    • einem Vertreter des Handels und der Industrie,
    •    "         "         der Landwirtschaft,
    •    "         "         des Handwerks.