Petzolds Gemeinde- und Ortslexikon des Deutschen Reiches 1911/LVII
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Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen.
Hauptstadt: Sondershausen 7.759 Einw.
Landesfarben: Blau-Weiß.
Statistisches.
Das Fürstentum zerfällt in 2 Hauptteile (die Ober- und Unterherrschaft) und umfaßt ein Gebiet von 862,19 qkm. Nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 wrden 89.917 Einwohner als ortsanwesend ermittelt und zwar 44.149 Personen männlichen und 45.768 Personen weiblichen Geschlechts. Die durchschnittliche Bevölkerungsstärke beträgt sonach 104 Einwohner auf 1 qkm.
Bei früheren Volkszählungen wurden folgende Bevölkerungsziffern festgestellt;
im | Jahre | 1880 | 71.107 | Einwohner |
" | " | 1890 | 75.510 | " |
" | " | 1900 | 80.898 | " |
" | " | 1905 | 85.152 | " |
Die Zunahme betrug sonach innerhalb der letzten 5 Jahre 4.765 Einwohner (= 5,6%).
Die Verteilung der Bevölkerung nach der Religion nach dem Stande vom 1. Dezember 1910 ist folgende:
87.836 | Evangelische, |
1.732 | Katholische, |
215 | Israeliten sowie |
134 | anderen Religionen Angehörige und Konfessionslose. |
Landesvertretung.
Erblich konstitutionelle Monarchie. Das Verfassungsgesetz datiert vom 8. Juli 1857, hat jedoch später Veränderungen erfahren. Staatsoberhaupt gemeinsam mit Schwarzburg-Rudolstadt: Fürst Günther zu Schwarzburg-Rudolstadt und Sondershausen, geb 21. August 1852.
Der Landtag besteht aus 18 Mitgliedern, hiervon werden;
6 | Abgeordnete | vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt, |
6 | " | von den Höchstbesteuerten auf 4 Jahre gewählt und |
6 | " | gehen durch allgemeine, indirekte Wahlen hervor, ebenfalls auf 4 Jahre. |
Politische Einteilung.
Oberste Behörde für alle Zweige der Staatsverwaltung ist das Ministerium Sondershausen. Dasselbe besteht aus 5 Abteilungen, nämlich:
1. | für | die | Angelegenheiten des Fürstlichen Hauses, die auswärtigen Beziehungen und Militärsachen, |
2. | für | die | innere Verwaltung, |
3. | " | " | Finanzen, |
4. | " | " | Kirchen- und Schulsachen, |
5. | " | die | Justiz. |
Für die politische Verwaltung ist das Land in 4 Bezirke eingeteilt und zwar:
Landratsamtsbezirke: Arnstadt und Gehren für die Oberherrschaft,
Landratsamtsbezirke: Sondershausen und Ebeleben für die Unterherrschaft.
Den Landratsämtern sind sämtliche Stadt- und Landgemeinden unterstellt,
Einteilung der Gerichtsbezirke.
Für die Rechtspflege bestehen innerhalb des Fürstentums 5 Amtsgerichte, nämlich:
- Arnstadt,
Ebeleben,
Gehren,
Greußen und
Sondershausen,
welche dem Königl. Preuß Landgericht Erfurt und dem Oberlandesgericht Naumburg (Saale) zugeteilt sind.