Namedy (Andernach)
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Einleitung
Ortschaften der Stadt Andernach im (Landkreis Mayen-Koblenz) | |
Bad Tönisstein | Eich | Fornich | Kell | Miesenheim | Namedy | |
Namedy ist seit 1970 ein Stadtteil von Andernach.
Wappen
Das Wappen wird durch ein schwarzes Balkenkreuz geviertelt. Das schwarze Balkenkreuz bezeugt die ehemalige Zugehörigkeit zu Kurköln.
Oben links: Ein blauer Wellenbalken, der von unten links nach oben rechts verläuft (Symbol des Rheins).
Oben rechts: Eine goldene Kirche in Seitenansicht (Symbol der Pfarrkirche St. Bartholomäus).
Unten link: Eine symmetrisches goldenes Glevenrad (Hinweis auf das Wappen der Familie Hausmann).
Unten rechts: Eine blaue fallende Wasserfontäne mit einer durchgehende horizontalen Linie (die Fontäne steht für den Kaltwassergeysir und die Linie für die Erdoberfläche).
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
St. Bartholomäus
- Ursprünglich Kirche des Zisterzienserinnenkloster Namedy (13. - 16. Jh.).
- Das Kloster wurde 1560 wegen der angespannten Wirtschaftslage aufgelöst.
- Die frühgotische Kirche (13. Jh.) erhielt 1521 eine zweischiffiges Langhaus.
- Umbau 1876 und 1976/77 durch modernen Anbau erweitert.
Geschichte
Burg
- Spätgotische Wasserburg (Mitte des 15. Jahrhundert) der Ritter Hausmann von Andernach.
- Erweiterungen im Barockstil.
- Umbau 1896 im Stil des Historismus in eine Schlossanlage.
- Seit 1909 im Besitz der rheinischen Linie der Hohenzollern.
- Auf der Burg finden im Laufe eines Jahres verschieden Veranstaltungen (u. a. Konzerte) statt.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Bibliografie
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
In der Digitalen Bibliothek
Archive und Bibliotheken
Archive
Historisches Archiv der Stadt Siegburg
- Stadtarchiv, Rathaus, 53721 Siegburg, Tel. 02241-10 23 25
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Sign. A II/1 - A II/31. Bearbeiter: W. Günter Henseler, Kierspe.
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, A II/26, 1609, Bl. 150r. Edition: W. Günter Henseler, Kierspe.
- Eodem anno 21. july [1609].
- 1609. Clacht H. Haußmans gegen [Wilhelm] Wißersheim.
- N. Haußman zu Namedi, scheffen alhie zu Seigbergh, beclagt Wilhelm Wißersheim in der Linden, als das ehr innen vergangenen Lichtmeßen dieses sechszehenhondertundneunten jairs zu Koningswinter in des wirdtshauß mit worten erstlich angegriffen, woher ehr queme.
- Weill S. Edelherrn innen guetlich beantwort, ehr queme seiner gelegenheit nach daher. Warauff ehr, Wilhelm, innen gedautzet und gesagt, er mocht woll ein hantler sein und dieser und der haben ein ehrlich man, der sagte, wer ehr wehre und wohin er queme. *Als nun ehr, Haußman, gesagt, ehr wehre ein adelich person und mitscheffen zu Seigbergh, so hette ehr, Wilhelm, doch damitten nit zufrieden sein wollen sonder das hanteln und nutiren gehert. Pitt daruber von ime antwort und zur abdracht anzuhalten.
- Wilhelm, beclagter, erschienen und negirt alles, ehr kenne den man nit, kundt erleiden was ehr anfiengh.
- Cleger Haußman erpeut sich zum beweiß.
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Verschiedenes
Weblinks
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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