Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/024

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Nachrichten über Fundationen aus Briefschaften der Herren von Pfeill.

Maximilian Frh. von Scharffenstein genannt Pfeill hat im J. 1818 sein Schloss Stammheim dem Freiherrn Theodor von Fürstenberg verkauft, und ist hierauf nach Oesterreich über­gesiedelt. Seine Papiere, in Kisten verpackt, waren bei den Verwandten in Paffendorf deponirt worden, wo ich sie nach Jahren entdeckt habe. Dieselben wurden dann sogleich dem Freiherrn von Pfeill zu Prag übersendet, welcher noch kurz vorher die alte Heimath besucht hatte, in der Hoffnung, bei diesem oder jenem in Cöln Nachrichten über seine Vor­fahren zu finden. Aber die Fundations-Briefschaften scheint man beim Einpacken zu Stammheim vergessen zu haben. Von denselben habe ich Gebrauch gemacht wie folgt.

I.

Vor Alters lebte zu Neuss eine Familie vom Over, de Littore. Dieselbe hatte mit dem Zins ihrer dortigen Häuser davon zwei in der Overstrasse gelegen, in der Kirche ad Gradus B. Mariae zu Cöln einen Altar Beatorum Swiberti et Catharinae fundirt. Des Collators Tochter heirathete einen Herrn von der Heghe, und zeugte mit demselben zwei Söhne, Diederich und Johan vom Over genannt von der Heghe, welche beide kinderlos gestorben. Von Diederich erbte das Jus Patronatus auf Johan Konynck, Peter von Tüschenbroich Schultheiss, Michael und Diederich vom Over Gebrüder, Scheffen zu Neuss. Johan Konynck, der auf Ver­zicht seiner Miterben alleiniger Collator geworden, übertrug sein Recht mit Genehmigung des Erzbischofs Diederich im J. 1442 an Goedert vom Wasserfass Bürgermeister zu Cöln. In der Folge heisst dieser Altar blos St. Swiberti Johan von Dulcken Canonich zu St. Aposteln und Rector des Altars St. Swiberti, verbessert dies sein Beneficium im J. 1460, indem er sein Gut zu Bochem im Kirspel von Witlaer unter Kaiserswerth gelegen, dem Altar vermacht und solle der Pächter Heinrich Spickernagel an Pacht jährlichs acht Rheinische Gulden zahlen. Johan Biswoert Cano­nich zu St. Cunibert und Altarist giebt selbiges Gut im