Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/105
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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Was nun den Zehenden zu den Geweichen betrifft, so wüsste ich nicht zu sagen, wo derselbe sich befunden habe, da in den anderweitigen Briefschaften desselben keine Erwähnung geschieht. Die beiden Sände aber werden in der Folge Aue oder Maarau genannt, Als Johan Godfried von Fürstenberg Domherr zu Mainz im J. 1623 von der Oberrheinischen Ritterschaft zur Contribution aufgefordert wurde, übersandte er durch einen Bevollmächtigten einen „wahrhaften Bericht, was es mit der am Rhein gegen Laubenheim über gelegenen , und von Simon Peter zum Jungen 1613 anerkauften Awe für eine Beschaffenheit habe“. Darin heisst es also:
„Erstlich ist zu wissen, dass besagte Awe Kayserlich Lehen, und dermassen bawfällig, als sie an meinen Bruder und mich kommen, langst den Rhein gewesen sey, dass wo nicht derselben mit schwerem und kostbahrem Wasserbaw (so sich an die 3000 Fl.[1] und vast so hoch als die Kauffsumma erstreckt) begegnet, ohngezweiffelt darvon ein guter Theil hinweg genohmen werden können. Sodann begreift dieselbe Awe ohngefähr 60 Morgen Feld, so mit Weiden und Bäumen besetzt, und den Sommer durch (wann man kein Hew machen will) mit zwantzig oder etlichen zwantzig Stück Vieh beweidet werden kann. Was nun solches frey und ledig, ein Jahr in das andere gerechnet, ertragen mag, kann ich so eigentlich nicht wissen, würde aber meines Ermessens noch zur Zeit nicht über 100 Fl. zu treiben sein. Sonsten gehöret meines Wissens nichts weiter darzu darvon man etwas in die Oberrheinische Rittertruhe zu geben schuldig seye. Weil nun besagte Awe ein so geringes zu bedeuten, und dermassen beschwerlich und kostbahr erhalten werden muss, als will man diesseits vermuthen, dass darvon auch zur Rittersteuer nicht viel begehrt werden könne. Was gleichwohl dessen mir füglich auferlegt werden solte, solches hätte mein Bevollmechtigter abzustatten, und die Quittungen darüber zu hinderbringen“.
Nachdem die Sände längere Zeit verpachtet worden, hat Ferdinand von Fürstenberg sie als ein sogenanntes Afterlehen ausgethan, unter Conditionen, welche der nachfolgende, etwas ins Kurze gefasste Lehenbrief enthält:
„Ich Ferdinand Freiherr von Fürstenberg füge hiermit zu wissen, dass ich heute für mich und meine Erben meine gegen
- ↑ GenWiki-Red.: Fl. = Gulden