Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/023

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Nachrichten über Adelige Familien und Güter
1. Heft  |  2. Heft
Inhalt des 1. Heftes
<<<Vorherige Seite
[022]
Nächste Seite>>>
[024]
Datei:Strange adlige familien1.djvu
korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.


sich dahin geeinigt, dass jene das Haus zum Hardenberge, diese das Haus zum Clyff erhalten, dass aber, weil der Hardenberg höher an Werth, die von Bernsau an die von Lutzenrode 6000 Goldgulden zahlen sollen.

Ludwig von Bernsau, welcher eine Hälfte an dem Hardenberge besitzt, hat dann im J. 1532 von den Ehegatten Goedart von Wylich und Barbara von Bernsau auch die andere Hälfte für 6000 Goldgulden erworben. Da er aber diesen Betrag nicht baar erlegen konnte, ist er darnach mit Goedart von Wylich einen Erbtausch eingegangen, indem er demselben gegen die Hälfte des Schlosses Hardenberg seinen halben Zehenden in dem Much[1] , nebst seinem Hofe im Gerichte zu Much gelegen, überträgt, mit dem Beifügen, dass Goedart sich wegen etwaigen Schadens an seinem Schlosse zum Anger (im Amte von Angermund gelegen) erholen könne. Bevor aber noch der Tauschbrief zum Schlusse gekommen, ist Ludwig mit Tod abgegangen, und hat dann sein ältester Sohn Wilhelm von Bernsau, nebst Wirich von Daun Grafen zu Limburg und Falckenstein, und andern Herren, die Urkunde besiegelt, im J. 1536.

Endlich ist noch zu erwähnen, dass die Familien von Lutzenrode und von Bernsau im J. 1529 auch zwei Kinder geerbt und unter sich getheilt haben. Der Herr zum Hardenberge hatte nämlich mit Mergen ein Söhngen und ein Töchtergen gezeugt: welche Leibsgeburt, da er so urplötzlich von der Welt geschieden, nicht nach Gebühr von ihm bedacht worden. „Da sollen die von Lutzenrode der selbigen Kinder eins „zu irer kuyr“ nach sich nehmen und das zum besten wie sich ziemt versorgen, desgleichen die von Bernsau das andere Kind“.


  1. Wilhelm Salentin Frh. von Wylich zu Combach Maltheser Ritter verkauft im J. 1669, mit Bewilligung seines Vetters Johan Adolph Frh. von Wylich zu Bernsau, seinen zur Propstey in Bonn lehenrührigen Zehenden im Kirspel Much, und seinen im Much habenden freyadligen Hof zu Schmerbach, dem Conrad Gumprecht Frh. von Velbrück für 9000 Rthlr. - Die andere Hälfte des Mucher Zehenden empfing das Kloster zu St. Clara binnen Cöln von der Propstey zu Lehen.