Morgengabe
Morgengabe
Die Morgengabe ist eine ehebezogene Zuwendung zwischen Mann und Frau, welche je nach Rechtssystem in Funktion, Gegenstand und Übereignungsformen unterschiedlich sein kann; in der Regel war die Morgengabe bei der Heirat ein Geschenk des Mannes an die Frau, sie konnte aber auch ein Geschenk der (verwitweten) Frau an den (zweiten) Mann oder eine gegenseitige Gabe bezeichnen; die Morgengabe konnte am Morgen nach der Hochzeit überreicht werden, es konnte sich aber auch um eine Zuwendung handeln, die bei der Eheschließung vorgenommen wurde oder die zu diesem Zeitpunkt oder im Rahmen des Ehevertrages nur versprochen wurde für den Fall des Vorversterbens des Zuwendenden; als Zuwendung eines Ehemannes an seine Frau zu deren freier Verfügung konnte die Morgengabe insofern eine Sonderstellung einnehmen, als sie bei Vorversterben des Mannes nicht zum Nachlaß gehörte, sondern wesentlicher Bestandteil der Witwenversorgung wurde.
- Quellen:
- Deutschen Rechtswörterbuch - online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten
- Dortmunder Urkundsbuch