Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/082
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ein Advokat extraordinär, Stößer, ex officio gratis als Sachwalter
bestellt worden sei. Dem Prokurator N. N. beim Wetzlarer Reichskammergericht,
der ohnehin bei den Assessoren nicht viel ausrichten
kann, wird nicht nachgerühmt, daß er sich die herrschaftlichen Prozesse
sonderlich angelegen sein lasse, vielmehr habe es bei manchen Gelegenheiten
geschienen, daß er sich nicht viel um die Praxis bekümmere,
aber wohl seine Rechnungen sehr zu übersetzen pflege. – Der Prozeß
dauerte von 1755––1769 und brachte den Bescheid, daß das Kloster
die Rüppurrer Kirche zu unterhalten und zu bauen schuldig sei. Die
Prozeßkosten werden wegen Armut der Gemeinde aus dem Ärar
bestritten. Zu dem Prozeß wurden Gutachten von verschiedenen Universitäten
eingeholt. Da das Kloster appellierte, so kam ein endgültiges,
bestätigendes Urteil erst 1772 zustande. – 1773 wird durch
den Augenschein bestätigt, daß man nur mit äußerster Lebensgefahr
in die Kirche könne. Beim Augenschein haben die Herren, ein Hofrat,
ein Bamneister und ein Werkmeister nebst Diener für Essen 2 fl und
für 3 Maß Wein à 40 Kr.= 2 fl bei Lammwirt Schnäbele ausgegeben.
Im selben Jahr zeigt der Kirchengemeinderat an, daß wegen
der Baufälligkeit der Kirche schon seit sechs Wochen kein Gottesdienst
mehr gehalten werden konnte. – Der Schultheiß und andere bitten,
die Kirche möchte in das Dorf gebaut werden und nicht wie jetzt
fast eine Viertelstunde von dem Dorf entlegen. Diese Bitte ergeht
schon das zweite Mal. Der Schultheisz hat deshalb zwei Gänge nach
Durlach und Karlsruhe tun müssen und berechnet dafür sechs und
neun Kreuzer wegen Auslagen. – 1774: Da die Äbtissin sich nicht
erklärt, fragen die Herren an, ob sie mit dem Bau beginnen und
Arrest legen sollen auf die Lichtentaler Gefälle Der Bau komme auf
8305 fl und die Prozeßkosten aus über 1000 fl. Der Zehnte betrage
jährlich 550 fl, so werde es über 10 Jahre dauern und müsse Vorschuß
genommen werden. – 1776 ist die Kirche vollendet; beschäftigt waren
von hier nur Zimmerman Joachim. – Die wiederholte Bitte der
Gemeinde 1774, die neu zu erbauende Kirche in das Dorf und nicht auf
die bisherige unschickliche und höchst unbequeme Art an die öffentliche
Landstraße zu stellen, war unberücksichtigt geblieben, trotz der weiteren
Begründung: aus Furcht vor Beraubung müsse jeden Sonntag ein
Bub das Altartuch und sonstige Geräte hinwegnehmen und wahrscheinlich
kämen aus demselben Grund auch keine Orgel, kein Geläute
und keine Uhr hinein und es seien doch nur vier Haushaltungen im
Schloß. – 1786, 31 August macht das Kloster Lichtental den Vorschlag,
ihm die Rüppurrer Kirchenbaulast gegen ein aversum ganz abnehmen
zu wollen und der gnädigste Herr ist nicht abgeneigt. Die Baurechnung
beläuft sich auf 7276 fl 71½ Kr. Sie ist aus den sequestrierten Klosterzehntgefällen
bestritten worden. Diese Sequestrierung hat ungewöhnliche