Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches/1935/VIII

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Meyers Orts- und Verkehrslexikon des Deutschen Reiches/1935
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   Es ist in der Regel nur eine Vollstation angegeben, nur in Ausnahmefällen zwei in gleicher Weise in Betracht kommende.
Es ist in der Regel die nächste Station angegeben, nur in Ausnahmefällen die günstigste;
wenn z. B. eine Kleinbahnstation 6 km, eine Station an einer Hauptverkehrslinie 7 km entfernt liegt,
ist letztere angegeben.
d) Führt die im Gemeindebezirk liegende Station einen anderen Namen als der Ort selbst,
so steht der Stationsname in Klammer hinter dem E, Ep oder Eg; z.B.:
      Achstetten..., G (Rißtissen-A.), ...
e) Befinden sich im Gebiet einer Gemeinde mehrere Bahnstationen (besonders bei Städten und
bei den großen oldenburgischen Gemeinden), so sind diese in Klammer hinter dem E aufgezählt,
und zwar zuerst die Vollstationen, dann, durch Semikolon getrennt und durch Ep bzw.
Eg gekennzeichnet, die Personenverkehrs-, dann die Güterverkehrsstationen. z.B.
        Altona SH St 241970, P, G (A. Kaltenkirch. Bf, Bahrenfeld, Blankenese,
        Eidelstedt, Eidelstedt Ost, Klein Flottbek, Rissen, Stellingen, Sülldorf;
        Ep: A. Hbf, Groß Flottbek-Othmarschen, A. Holstenstraße; Eg: A. Hgbf,
        Hgbf-Friesenweg, A. Hgbf Kai), AG A. u. A.-Blankenese
     Für die Frachtbriefanschrift bei Bahnsendungen ist folgendes zu beachten:
         Bei Orten, die selbst Bahnstation haben, ist zu dem Ortsnamen immer das Land oder
die preußische Provinz anzugeben. Wenn es mehrere Stationen gleichen Namens innerhalb desselben
Landes oder derselben preußischen Provinz gibt, so ist als Stationsname die in solchen Fällen hinter
dem E in Klammer stehende bahnamtliche Bezeichnung anzugeben. Z. B.:
Artikel: Ahaus Wf Kr Ahaus St 5758,    Bronnen Wü OA Reutlingen 391, P Gam-
P G AG mertingen, E (B. Lauchert), AG Reutlingen
Anschrift: Ahaus/Westfalen Bronnen/Württ.
Station Ahaus Station Bronnen (Lauchert)
   Für die Angabe des Landes bzw. der preuß. Provinz gilt bezüglich der Abkürzungen auch hier das bei 5) Post Gesagte.
      Bei Orten, die nicht selbst Eisenbahnstation haben, ist ebenso zu dem Ortsnamen immer
das Land bzw. die preußische Provinz anzugeben, als Station die bei jedem Ort (mit Angabe der
Entfernung in Kilometern) genannte nächste (oder günstigste) Eisenbahnstation.
Sind unterscheidende Zusätze nötig, so sind sie in jedem Artikel angegeben. Z. B.:
Artikel: Alt Kleppen NS Kr Freystadt 304, P E 3,8 km
Naumburg a. Bober, AG Sagan
Anschrift: Alt Kleppen/Niederschlesien
Station Naumburg a. Bober
Zu 7) Amtsgericht (AG). Das Amtsgericht folgt in der Regel, durch Komma getrennt, der Eisenbahn
      Bölzke.., E, AG Pritzwalk
bedeutet: Bölzke hat Eisenbahnstation, das zuständige Amtsgericht ist in Pritzwalk;
      Bremervörde..., E (B., B. Klbf), AG
bedeutet: Bremervörde hat mehrere Eisenbahnstationen und eigenes Amtsgericht.
Fällt der Sitz des Amtsgerichtes mit der Postzustellanstalt oder der günstigsten Eisenbahnstation
oder mit beiden zusammen, so werden die Angaben zusammengezogen, sofern nicht zu P, E
oder AG besondere Zusätze treten:
      Bruchsal..., P E AG
bedeutet: Bruchsal hat eigene Postzustellanstalt, Eisenbahnstation und Amtsgericht;
      Brekling..., P AG Schleswig, E
bedeutet: Brekling gehört zu Postzustellanstalt und Amtsgericht Schleswig und hat eine
Eisenbahnstation mit Personen- und Güterverkehr;
      Abentheuer..., P AG E 6,6km Birkenfeld
bedeutet: Postzustellanstalt, Amtsgericht und günstigste Eisenbahnstation für Abentheuer ist das
6,6 km entfernte Birkenfeld.
Auch bei der Amtsgerichts-Angabe gilt bezüglich der Abkürzungen für die Länder und preußischen
Provinzen und bezüglich der unterscheidenden Zusätze das bei 5) Post Gesagte.

Gesamtbeispiele:

         Adorf Sa AH Oelsnitz St 7896, P G AG
bedeutet: Die Stadt Adorf liegt in Sachsen, in der Amtshauptmannschaft Oelsnitz; sie hat
7896 Einwohner, eigene Postzustellanstalt, eine Eisenbahnstation mit Personen- und
Güterverkehr und ein Amtsgericht.